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Wie soll die Stadt Roth in 20 Jahren aussehen?
Das fortgeschriebene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) schaut auf die ganze Stadt, insbesondere auf die Altstadt und will Antworten liefern
Im Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahr 2009 wurde bereits die gesamte Stadt auf Erfolge, Missstände und Veränderungsmöglichkeiten hin durchleuchtet. Seitdem hat sich vieles getan. Die Stadt Roth hat sich in der Metropolregion Nürnberg weiterentwickelt. Aber auch die Rahmenbedingungen und Anforderungen an eine Kommune haben sich seither verändert. Daher stand die Fortschreibung, d.h. die Aktualisierung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) an.
Neben der Erarbeitung des ISEK wurden vorbereitende Untersuchungen (VU) zu dem am 30.08.2022 im Stadtrat beschlossenem Gebiet "Erweiterte Innenstadt" durchgeführt. Die VU wurden im ISEK-Bericht verknüpft. Im Ergebnis der VU ergingen Vorschläge für die Festlegung von Sanierungsgebieten und eines Stadtumbaugebietes.
Das Thema Einzelhandel sollte im Rahmen des ISEK genauer analysiert werden, weshalb das Einzelhandelskonzept (EHK) ebenso fortgeschrieben wurde, das hier (PDF-Datei) eingesehen werden kann.
Zusätzlich zur Bürgerbeteiligung und dem Jugenworkshop, zu dem die Zusammenfassungen in den unteren Aufklappboxen zu finden sind, wurde die Lenkungsgruppe im gesamten Prozess mitgenommen. Neben Vertreter*innen der Stadtratsfraktionen und der Verwaltung wurden zu themenspezifischen Sitzungen Expert*innen von extern eingeladen. Der Input aus der Lenkungsgruppe und aus den Bürgerbeteiligungen war für das Projekt sehr wertvoll, vielen Dank an alle Teilnehmenden!
Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden die Berichte zum ISEK mit VU und EHK entsprechend der eingegangenen Hinweise redaktionell angepasst.
Die Behandlung der Stellungnahmen fand, nach einer Besprechung in der Lenkungsgruppe, im Umwelt- und Stadtplanungsausschuss am 07.11.2023 statt. Der Stadtrat der Stadt Roth hat am 21.11.2023 in seiner Sitzung das ISEK mit VU als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) und die VU gem. § 141 BauGB, im Rahmen der Selbstbindung und als Grundlage für die zukünftige Stadtentwicklung der Stadt Roth beschlossen.
Das Einzelhandelskonzept wurde in der gleichen Sitzung im Rahmen der Selbstbindung beschlossen und bildet im Ergebnis eine Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels in Bebauungsplänen im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und anhand von definierten Zielen und Grundsätzen eine rasche grundsätzliche Bewertung zukünftiger Vorhaben im Kontext der Stadtentwicklung. Es ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.
Die Berichte zu den Bürger*innen-Werkstätten finden Sie in den unten stehenden Aufklappboxen. Eine Kurzfassung des ISEK mit VU kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden, alle Dokumente sind hier zu finden.
Der rot(he) Faden der Stadtentwicklung für die nächsten 15-20 Jahre ist vorbereitet. Nun geht es an die Umsetzung.
Weitere Informationen zur Beteiligung und zu den Unterlagen sind hier nachzulesen.