Datenschutz Social Media: Stadt Roth

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Datenschutz Social Media

Datenschutzerklärung, Datenschutzfolgeabschätzung und Nutzungskonzept für die Social-Media-Auftritte der Stadt Roth

Die Stadt Roth betreibt Social-Media-Auftritte bei verschiedenen Anbietern. Soziale Medien sind ein normaler Bestandteil der heutigen Internetlandschaft. Damit Sie wichtige Informationen auch dort erhalten, können Sie diese auch auf unseren Social-Media-Auftritten finden und dort mit uns kommunizieren. Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass die Betreiber dieser Angebote Daten erheben und gegebenenfalls auswerten.

Wir empfehlen Ihnen dringend, uns keine persönlichen oder sensiblen Informationen über Soziale Medien zukommen zu lassen. Bitte nutzen Sie die direkten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zur Stadtverwaltung der Stadt Roth.

E-Mail: info(@)stadt-roth.de

Telefon: Telefonnummer: 09171 848-0

 

Nachfolgend erhalten Sie die jeweiligen Informationen zu den folgenden Social-Media-Auftritten der Stadt Roth:

 
  • Datenschutzhinweise Instagram-Account Stadt Roth @roth_de

Datenschutzhinweise Instagram

Informationen über unsere Instagram-Seite

Wir betreiben diese Seite, um auf die Rother Bürger*innen über Entwicklungen, Angebote, Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Stadt und Stadtverwaltung zu informieren und um mit Ihnen als Besucher und Benutzer dieser Instagram-Seite (https://www.instagram.com/roth_de) in Kontakt zu treten.

Bei jedem Besuch unserer Instagram-Seite werden Daten der Besucher durch Instagram erhoben, gespeichert und verwendet.

Für die Beantwortung von Fragen, die Sie uns über den Dienst stellen, benötigen wir im Einzelfall personenbezogene Daten (Name des Instagram-Profils), um Ihnen antworten zu können. Diese Daten werden von uns nur zu dem von Ihnen gewünschten Zweck, beispielsweise zur Beantwortung der Frage oder Kontaktaufnahme, verwendet.

Wir als Betreiber der Instagram-Seite haben kein Interesse an der Erhebung und weiteren Verarbeitung Ihrer individuellen personenbezogenen Daten zu Analyse- oder Marketingzwecken, haben hierauf aber auch keinen Einfluss, da die Erhebung und Verwendung der Daten allein durch Instagram geschieht. Weiterführende Hinweise zu unserem Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite unter www.stadt-roth.de/datenschutz.

Der Betrieb unserer Instagram-Seite unter Einbeziehung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer durch Instagram erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer zeitgemäßen und unterstützenden Informations- und Interaktionsmöglichkeit für und mit unseren Nutzern und Besuchern gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO.

Name und Anschrift der Verantwortlichen

Gemeinsam Verantwortliche für den Betrieb unserer Instagram-Seite sind im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen die

 

Facebook Ireland Ltd. (hier auch „Facebook“ genannt) 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland

und die

Stadt Roth, Kirchplatz 4, 91154 Roth, Deutschland.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per E-Mail unter datenschutz(@)stadt-roth.de. Dieser nimmt sich Ihrem Anliegen zum Datenschutz gerne an.

Verarbeitung von Personenbezogenen Daten durch Instagram

Sobald Sie auf unsere Instagram-Seite gelangen, stellt Ihr Browser eine Verbindung zu Instagram her und überträgt Informationen.

 

Cookies

Instagram nutzt Cookies und ähnliche Technologien wie Pixel, Web Beacons oder lokale Speicherung, um Informationen über Ihre Nutzung von Instagram zu sammeln und Ihnen so Funktionen zur Verfügung zu stellen und angepasste Werbung anzuzeigen.

 

Protokolldatei-Informationen

Wenn Sie Instagram nutzen, werden automatisch bestimmte Protokolldatei-Informationen aufgezeichnet. Dazu zählen die Webanfrage, IP-Adresse, Browser-Typ, Verweis- / Ausstiegsseiten und URLs, die Anzahl der Klicks und wie Sie mit den Links auf dem Dienst interagieren sowie Domainnamen, Landing Pages, aufgerufenen Seiten und sonstige derartige Informationen. Diese Informationen ermöglichen Instagram eine genauere Berichterstellung und tragen so zur Verbesserung des Dienstes bei.

 

Geräte-IDs

Bei Zugriffen auf Instagram über Mobilgeräte kann Instagram auf eine bzw. mehrere „Geräte-ID/s“ zugreifen, diese erfassen, überwachen und auf Ihrem Gerät bzw. auf einem anderen Computer speichern. Geräte-IDs sind kleine Dateien oder ähnliche Datenstrukturen, die auf Ihrem Mobilgerät gespeichert bzw. diesem zugeordnet werden und Ihr Mobilgerät eindeutig identifizieren. Bei einer Geräte-ID kann es sich um im Zusammenhang mit der Geräte-Hardware oder dem Betriebssystem des Geräts gespeicherte Daten bzw. sonstige Software oder von Instagram an das Gerät gesendete Daten handeln.

Die Geräte-ID liefert Informationen darüber, wie der Dienst genutzt wird und ermöglicht es Instagram, Berichte oder personalisierte Inhalte und Werbeanzeigen zur Verfügung zu stellen. Einige Funktionen des Dienstes können eventuell nicht richtig funktionieren, wenn die Nutzung oder Verfügbarkeit von Geräte-IDs beeinträchtigt oder deaktiviert ist.

Alle über unsere Instagram-Seite über Sie erhobenen Daten werden von Instagram verarbeitet und dabei gegebenenfalls in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen. Näheres zu den Informationen, die Instagram erhält, und wie diese verwendet werden, beschreibt Instagram in allgemeiner Form in seiner Datenschutzrichtlinie, zu finden unter https://de-de.facebook.com/help/instagram/155833707900388/.

In welcher Weise Instagram die Daten aus dem Besuch von Instagram-Seiten für eignen Zwecke verwendet, in welchem Umfang Aktivitäten auf der Instagram-Seite einzelnen Nutzer zugeordnet werden, wie lange Instagram diese Daten speichert und ob Daten aus einem Besuch der Instagram-Seite an Dritte weitergegeben werden, wird von Instagram nicht abschließend und klar benannt und ist uns daher nicht bekannt. Alle Informationen hierzu können Sie ebenfalls der oben genannten Datenschutzrichtlinie entnehmen.

Facebook Inc., der US-amerikanische Mutterkonzern zu dem Instagram gehört, ist jedoch unter dem EU-U.S. Privacy-Shield zertifiziert und gibt damit die Zusage, sich an europäische Datenschutzrichtlinien zu halten.

Weitere Informationen zum Privacy-Shield-Status von Facebook finden Sie hier: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active.

Rechte der Instagram-Nutzer

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie betroffene Person i. S. d. DSGVO und Ihnen stehen folgende Rechte gegenüber den Verantwortlichen zu:

  • Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf Unterrichtung
  • Widerspruchsrecht
  • Widerruflichkeit datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärungen
  • Recht keiner automatisierten Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling unterworfen zu sein
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Näheres zu diesen Betroffenenrechten können Sie der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite unter www.stadt-roth.de/datenschutzhinweise entnehmen.

Da nur Instagram den vollständigen Zugriff auf die Benutzerdaten hat, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an Instagram zu wenden, wenn Sie Auskunftsanfragen oder andere Fragen zu Ihren Rechten als Benutzer stellen möchten (z. B. Recht auf Löschung). Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen oder anderweitige Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter datenschutz(@)stadt-roth.de der der oben angegebenen Adresse.

Widerspruchsmöglichkeiten Informationen zu Kontaktmöglichkeiten zu Instagram und zu Wahlmöglichkeiten in Bezug auf Ihre Informationen finden Sie unter https://de-de.facebook.com/help/instagram/155833707900388/.

Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufgrund der Vorgaben der ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für die Angebote der Stadt Roth gemäß Art. 35 Abs. 1 DSGVO eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

 

1. Risikoidentifikation

Die eigenen Angebote der Stadt Roth lösen das in Art. 35 DSGVO beschriebene Risiko aufgrund des nur sehr geringen Umfangs einer eigenen Datenverarbeitung selbst nicht aus. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich bei den eigenen Beiträgen hauptsächlich um ein reines Senden von Inhalten in der Regel ohne Personenbezug handelt, und bei einer etwaigen Kommunikation mit anderen Nutzern nur die Daten verarbeitet werden, die diese selbst und freiwillig angegeben haben.

Die Nutzung Sozialer Medien durch solche Angebote hat jedoch weitreichende Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Auswertung der Daten durch den jeweiligen Plattformbetreiber zu Werbezwecken u. ä. Aufgrund der Präsenz im Internet besteht generell das Risiko des Ausspionierens der Privatsphäre, der Anprangerung, Diskreditierung, Belästigung durch Werbung/Spam, Identitätsdiebstahl, Internetbetrug und Abzocke. Auch beim passiven Mitlesen der Seiten durch die Nutzer können Logdaten durch den jeweiligen Plattformanbieter erhoben werden. Dies stellt eine Verarbeitung mit einem hohen Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen ist.

Nachdem öffentliche Stellen die Soziale Medien zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen nutzen, tragen diese eine Mitverantwortung. Mitverantwortung bedeutet dabei nicht, dass die jeweilige öffentliche Stelle die Datenschutzkonformität des jeweiligen Sozialen Netzwerks bestätigt oder garantiert. Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass die Stadt Roth sich und anderen die Risiken Sozialer Netzwerke bewusstmacht. Auf diese Risiken, die generell mit der Nutzung Sozialer Medien einhergehen, werden die Nutzer insbesondere in der Datenschutzerklärung hingewiesen.

Die Abschätzung der Folgen der Nutzung Sozialer Medien stellt sich vor diesem Hintergrund wie folgt dar:

 

2. Risikoanalyse

Durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch den Betreiber des jeweiligen Sozialen Netzwerkes und eine heimliche Profilbildung begünstigt. Auch kann die Offenheit für Besucherbeiträge zu nachteiligen gesellschaftlichen Folgen wie unangebrachten oder diskriminierenden Kommentaren oder der Verbreitung sensibler Daten führen.

Mögen diese Schäden sich bei einer Verursachung durch den jeweiligen Plattformbetreiber selbst als wesentlich darstellen, so werden diese durch den Instagram-Account der Stadt Roth nur in sehr begrenztem Maße erhöht. Da die jeweiligen Beiträge auch noch anderweitig veröffentlicht werden, entsteht auch kein Zwang der Teilnahme an einem der Sozialen Netzwerke.

 

3. Risikobewertung

Insgesamt ist das durch die Angebote verursachte zusätzliche Risiko daher als gering bis mittel einzustufen. Zudem trägt die Stadt Roth aktiv dazu bei, das Risiko weiter zu senken. Hierzu zählt insbesondere die Aufklärung über die Datenschutzerklärung auf der Homepage der Stadt Roth.

Ein Großteil dieser Maßnahmen liegt allerdings in der Sphäre des Nutzers: So besteht bei einer Nutzung Sozialer Netzwerke keine Pflicht den jeweiligen Klarnamen zu führen. Außerdem kann sich der Nutzer durch verschiedene Einstellungen bis zu einem gewissen Grad schützen, etwa durch das Löschen seines Browserverlaufs, das Deaktivieren von Cookies, oder die fehlende Standortfreigabe bei der Verwendung von Fotos.

Zudem ermöglicht die kontinuierliche redaktionelle Betreuung ein Eingreifen bei etwaigen ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren bis hin zur Sperrung des Accounts des „störenden“ Nutzers.

 

4. Ergebnis

Die Angebote der Stadt Roth in den genannten Sozialen Netzwerken sind angesichts der beschriebenen Risiken und verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar. Die weitere Entwicklung wird zudem beobachtet und die hier vorgenommene Prüfung nötigenfalls wiederholt und fortgeschrieben.

Nutzungskonzept

Präambel

Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram und viele weitere gehören für immer mehr Menschen ganz selbstverständlich zum Alltag.

In Deutschland sind Millionen Menschen in sozialen Netzwerken aktiv – sie präsentieren sich mit persönlichen Profilen und vernetzen sich mit anderen Mitgliedern, um zu kommunizieren. Auch unzählige Unternehmen, Organisationen und Institutionen sind in sozialen Netzwerken mit Profilen vertreten, ebenso die Stadt Roth.

Die Aktivität in sozialen Netzwerken bietet uns die Möglichkeit, zu informieren und direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern aufzunehmen und so mit ihnen in einen Dialog zu treten. Sowohl Kommunikation, Interaktion als auch schnelle Information und Transparenz sind die vorrangigen Ziele unserer Social-Media-Präsenz.

 

Zielgruppe

Unsere Zielgruppe sind alle Bürger*innen der Stadt Roth und alle, die am städtischen Leben in Roth teilhaben möchten – aber auch Gäste und Interessierte, die zu Gästen werden können. Auch werden die Social-Media-Auftritte der Stadt Roth von ehemaligen Rother*innen genutzt, die über die Aktivitäten an ihrem früheren Wohnort informiert bleiben wollen. In diesem Sinne verstehen sich die Social-Media-Auftritte der Stadt Roth als eine Art Nachrichtenkanal im Rahmen der Aktivitäten Stadtverwaltung.

Wir informieren über aktuelle Meldungen aus der Arbeit der Stadtverwaltung. Dazu zählen z. B. die Vorstellung neuer Projekte, Informationen rund um Veranstaltungen, Neuigkeiten aus der Arbeit der Stadtverwaltung und Service-Themen, die die Bürger in ihrem Alltag unmittelbar betreffen. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, sind wir auf der Plattform Instagram zu finden.

 

Auf welchen Social-Media-Plattformen sind wir aktiv?

Aufgrund der hohen Mitgliederzahl des Sozialen Netzwerks Instagram ist für uns eine Präsenz auf dieser Plattforme zentral, um möglichst viele Menschen zu erreichen.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen bezüglich der einzelnen Nutzung der Plattformen durch die Stadt Roth. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung und die Datenschutz-Folgenabschätzung.

 

1.1.1 Instagram

Instagram ist ein weltweit bekanntes soziales Netzwerk, das das Teilen von Fotos und Videos ermöglicht. Ferner können die Fotos und Videos auch in anderen sozialen Netzwerken, wie z. B. Facebook verbreitet werden.

 

Mehr Informationen zu Facebook finden Sie unter:

https://www.instagram.com/about/us/

Vorteile sind der hohe Bekanntheitsgrad und die enorme Reichweite von Instagram. Ohne Instagram wäre es aufwändiger, insbesondere jüngere Zielgruppen zu erreichen, unmittelbare Reaktionen des Publikums zu erhalten und interessierten Menschen zu interagieren.

 

1.1.2 Zweck der Nutzung

Mit der Einrichtung des Instagram-Profils der Stadt Roth werden die bestehenden Instrumente der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – wie etwa Pressemeldungen, Veranstaltungshinweise, die Darstellung auf der Homepage sowie Printprodukte – sinnvoll ergänzt.

Gerade im Hinblick auf die Zielgruppe der jüngeren Menschen haben wir festgestellt, dass diese Generation besser und direkter über Instagram als über andere Medien zu erreichen ist. Insbesondere sind wir auf eine Verbreitung an alle Altersgruppen und in allen von den Bürger*innen genutzten Formen angewiesen.

 

1.1.3 Art und Umfang der Nutzung

Das Instagram-Profil stellt den Nutzer*innen relevante und aktuelle Informationen aus der Verwaltung der Stadt Roth bereit und dient der Stadt Roth als zusätzlicher Kommunikationskanal. Die Arbeit der Verwaltung der Stadt Roth im Allgemeinen, Veranstaltungen, Angebote, Öffnungszeiten, Kontaktdaten, Service-Leistungen sowie Veranstaltungshinweise werden von der Stadt Roth bei Instagram dargestellt.

Regelmäßige Inhalte sind:

  • Informationen zu aktuellen Themen
  • Service-Themen und Hinweise
  • Veranstaltungshinweise
  • Beiträge aus dem Stadtleben
  • Bürgermeister-Sprechstunden im Live-Stream

Alle Beiträge werden öffentlich gemacht, so dass eine besondere Registrierung (Like der Seite) der Nutzerinnen und Nutzer innerhalb von Instagram nicht erforderlich ist.

 

2. Netiquette

Uns ist ein fairer und verantwortungsvoller Umgang miteinander sehr wichtig. Beleidigende, diffamierende, anstößige und rassistische Kommentare haben in unseren Social-Media-Auftritten nichts verloren und werden gelöscht.

 

3. Verantwortlichkeiten für die redaktionelle/technische Betreuung der Social-Media-Auftritte

Die Verantwortlichkeit für die redaktionelle Betreuung der Social-Media-Auftritte der Stadt Roth liegt bei der Beauftragten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, presse(@)stadt-roth.de.

 

3.1 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten der Social-Media-Auftritte

Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Social-Media-Auftritte der Stadt Roth liegt beim Ersten Bürgermeister der Stadt Roth. Ansprechpartner bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie zu Ihren Rechten rund um den Datenschutz ist der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Roth. Diesen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

 

Stadt Roth

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Kirchplatz 4, 91154 Roth

Telefon: 09171 848-116

E-Mail: datenschutz(@)stadt-roth.de

 

4. Alternative Kontaktmöglichkeiten

Die Social-Media-Auftritte sind nur eine von mehreren Möglichkeiten, um mit der Stadt Roth in Kontakt zu treten oder Informationen zu erhalten. Die über die Social-Media-Auftritte angebotenen Informationen können z. B. auch über unsere Webseite unter www.stadt-roth.de abgerufen werden.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

  • Mit allen Anfragen können Sie sich grundsätzlich an unseren zentralen Posteingang info(@)stadt-roth.de wenden.

Hinweis: Die Kommunikation per E-Mail erfolgt standardmäßig unverschlüsselt. Dabei ist nicht auszuschließen, dass Dritte Inhalte einer E-Mail zur Kenntnis nehmen können.

  • Bei telefonischen Anfragen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer: 09171 848-0.
     
  • Besucheradresse/Postanschrift: Kirchplatz 2-4, 91154 Roth
 

5. Selbstverpflichtung

Dieses Nutzungskonzept wird im Internet veröffentlicht und einmal jährlich von uns hinsichtlich auf Erforderlichkeit und Ausmaß der Nutzung evaluiert.

Die Nutzer werden von uns regelmäßig hinsichtlich der Risiken für ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung sensibilisiert. Dies kann beispielsweise durch Hinweise auf aktuelle Datenschutzthemen, auf Beiträge zum Datenschutz oder durch Hinweise auf entsprechende Informationsangebote erfolgen.

 

6. Richtigkeit und Aktualität der Informationen

Die Stadt Roth ist bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität aller auf ihren Social-Media-Auftritten enthaltenen Informationen und Daten zu sorgen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen.

 

7. Social-Media-Auftritte und Datenschutz

Die Nutzung von Social-Media-Auftritten der verschiedenen Plattformbetreiber durch die Stadt Roth beinhaltet keine Befürwortung dieser Medien, des jeweiligen Unternehmens oder deren jeweiligen Datenschutzerklärungen.

 

8. Social-Media-Nutzerinnen und Nutzer

Namentlich gekennzeichnete Beiträge (wie z. B. Kommentare) geben die Meinung der jeweiligen Autorin bzw. des jeweiligen Autors und nicht notwendigerweise die Meinung der Stadt Roth wieder. Die Stadt Roth hat das Recht, Beiträge, Kommentare, Fotos und Videos zu löschen, wenn diese einen Rechtsverstoß oder einen Verstoß gegen die Netiquette beinhalten.

 

9. Externe Links

Die Social-Media-Auftritte der Stadt Roth enthalten Verknüpfungen zu externen Websites. Diese unterliegen der rechtlichen Verantwortung der jeweiligen Anbieter. Die Stadt Roth hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die Inhalte auf etwaige Rechtsverstöße überprüft. Zum Zeitpunkt der Überprüfung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für die Stadt Roth aber nicht möglich. Bei konkreten Hinweisen auf Rechtsverstöße werden externe Links unverzüglich gelöscht.

Die Stadt Roth hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Anbieten externer Links bedeutet nicht, dass sich die Stadt Roth die Inhalte dieser Websites zu Eigen macht (vgl. hierzu das Urteil des BGH vom 12. November 2009, Az.: I ZR 166/07).