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Rother Mietenspiegel
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Der Rother Mietenspiegel (Stand: 1. Januar 2013) gilt für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen.
Für folgende Kommunen hat der Mietenspiegel Gültigkeit:
- Markt Allersberg
- Gemeinde Büchenbach
- Gemeinde Georgensgmünd
- Stadt Hilpoltstein
- Stadt Spalt
- Stadt Heideck
- Gemeinde Röttenbach
- Markt Thalmässing
Der Mietenspiegel wurde in Zusammenarbeit von der Stadt Roth, dem Haus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. sowie vom Mieterverein Nürnberg und Umgebung e.V. - Deutscher Mieterbund - erstellt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Albrecht unter der Telefonnummer Telefonnummer: 09171 848-451.
Für den Erwerb des Mietenspiegels wird eine Schutzgebühr in Höhe von 2,50 € erhoben.
Bei persönlicher Abholung ist die Gebühr in der Stadtkasse Roth, Zimmer 103, 1. Stock, Kirchplatz 4, 91154 Roth einzuzahlen. Alternativ können auch 3,35 € auf das Konto der Stadtkasse Roth überwiesen werden (IBAN: DE03 7645 0000 0430 0000 26, BIC: BYLADEM1SRS bei der Sparkasse Mittelfranken-Süd, Kontoinhaber: Stadt Roth). Hierzu teilen Sie uns bitte Ihre genaue Wohnanschrift mit. Nach dem Geldeingang wird Ihnen der Mietenspiegel zeitnah zugesandt.
Bei Fragen zum Verkauf/Erwerb des Mietenspiegels steht Ihnen gerne die Stadtkasse der Stadt Roth zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen bei der Stadt Roth zur Verfügung:
Miriam Albrecht
Telefonnummer: 09171 848-451
Faxnummer: 09171 848-419
miriam.albrecht(@)stadt-roth.de
Stadtkasse Roth
Telefonnummer: 09171 848-223
Faxnummer: 09171 848-219
stadtkasse(@)stadt-roth.de