Hauptbereich
Standesamt
Ansprechpartner:
Christian Haußner, Telefonnummer: 09171 848-311
Michaela Pfaller, Telefonnummer: 09171 848-342
Sylvia König-Schönberger, Telefonnummer: 09171 848-343
Fax, 09171 848-349
Zuständigkeiten
Das Standesamt umfasst diese Schwerpunkte:
Geburten:
Heiraten:
- Anmeldung der Eheschließung
- Namensrechtliche Erklärungen
- Eheschließung im Ausland
- Anerkennung einer Scheidung im Ausland
- Trauungen
Sterbefälle:
Sonstiges:
- jegliche standesamtliche Beurkundungen
- Aussiedlerangelegenheiten
- Kirchenaustritt
Eheschließung
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Roth, wenn Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Roth haben. Falls Sie in Roth heiraten möchten, aber Sie nicht Ihren Wohnsitz hier haben, müssen Sie Ihre Eheschließung an Ihrem Wohnsitz anmelden und angeben, dass Sie am Standesamt Roth heiraten möchten. Wir werden dann vom zuständigen Wohnsitz-Standesbeamten verständigt, dass die Prüfung der Urkunden ergeben hat, dass die Eheschließung in Roth stattfinden kann. Sie können dann nach erfolgter Anmeldung mit dem Eheschließungsstandesbeamten in Roth Ihren Heiratstermin vereinbaren.
Bedenken Sie bitte, dass in diesem Falle eine zusätzliche Gebühr anfällt.
Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
Nutzen Sie bitte wenn möglich bei Sachverhalten mit Auslandsbeteiligung (Eheschließung in Roth, Heirat im Ausland, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, Nachbeurkundung eines Personenstandsfalls im Ausland) die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung. So ist sichergestellt, dass für Ihr Anliegen ausreichend Beratungszeit zur Verfügung steht.
Ansprechpartner:
Christian Haußner, 09171 848-311
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie volljährig und geschäftsfähig sind, noch nie verheiratet waren (also ledig sind) und keine Kinder haben, so genügt zur Anmeldung ihrer Eheschließung die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, einer Aufenthaltsbe-scheinigung bei Wohnsitz außerhalb von Roth) sowie eine neue (nicht älter als sechs Monate) beglaubigte Abschrift aus ihrem Geburtseintrag.
In allen anderen Fällen kontaktieren Sie uns bitte.
Persönliches Erscheinen zur Anmeldung
Wenn ein Verlobter aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen kann, ist es erforderlich, dass von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird. Spätestens am Tag der Eheschließung muss der vollmachtgebende Verlobte die Eheanmeldung persönlich unterschreiben und der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit prüfen; von dieser ist die Eheschließung abhängig.
Fristen
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin durchgeführt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte Ihre Anmeldung spätestens zwei Wochen vor Ihrer geplanten Eheschließung erfolgen. Bedenken Sie bitte, dass v. a. bei kurzfristiger Eheanmeldung nicht immer der ge-wünschte Termin garantiert werden kann.
Wichtig
Beachten Sie bitte, dass ohne Anmeldung der Eheschließung keine Eheschließung erfolgen kann, auch wenn Sie schon Gaststätte und Kirche fest gebucht haben! Sobald der Eheschließungstermin endgültig feststeht, erhalten Sie von uns hierüber eine schriftliche Bestätigung.
Trausaal
Wichtige Hinweise für Eheschließungen ab 1. Juli 2020
Weiterhin kann das Standesamt Roth Trauungen nur in einem eingeschränkten Rahmen anbieten. Alle Trauungen finden bis auf weiteres im Schloss Ratibor, Traukapelle statt.
Zulassung von Gästen
Unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen können an den Trauungen neben den Eheschließenden und der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten 14 weitere Personen teilnehmen. Von dieser Höchstzahl können keine Ausnahmen zugelassen werden.
Neuerungen durch Corona-Ampel ab 02. November 2020
Aufgrund der verschärften bayerischen Regelungen dürfen an den Trauungen neben den Eheschließenden und der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten nur noch zwei Personen anwesend sein.
Aktuelle Corona-Zahlen im Landkreis Roth nach Gemeinden
Infoseite des Robert-Koch-Instituts: Link
Sie müssen alle Personen, die an der Trauung teilnehmen sollen, in eine Gästeliste eintragen. Bitte verwenden Sie dafür ausschließlich untenstehenden Vordruck. Bringen Sie die vollständig ausgefüllte Liste zu Ihrer Trauung mit. Es dürfen ausnahmslos nur Personen eingelassen werden, die in der Liste eingetragen sind und sich ausweisen können.
Ausschluss von Gästen
Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion oder grippale Symptome zeigen sowie Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer anderen Person hatten, die positiv auf COVID-19 getestet wurde, dürfen die Schloßkapelle nicht betreten.
Maskenpflicht
Während des gesamten Aufenthalts im Schloß müssen alle Personen ab sechs Jahren – auch das Brautpaar selbst - einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Personen ohne Mund-Nasen-Schutz dürfen das Schloß nicht betreten!
Mindestabstand
Außer dem Brautpaar selbst müssen alle Besucherinnen und Besucher untereinander einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten.
Sitzplätze im Trausaal
Die Sitzplätze im Trausaal sind so angeordnet, dass der erforderliche Mindestabstand eingehalten wird. Die Stühle dürfen keinesfalls selbst verschoben werden.
Verkürzter Aufenthalt im Schloss
Bitte verlassen Sie nach Ende der Trauung umgehend das Schloss über den dafür vorgesehenen Ausgang. Die Beschäftigten des Standesamts benötigen zwischen den Trauungen ausreichend Zeit für die Desinfektion des Trausaals.