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Teilnahmebedingungen Instagram-Gewinnspiel
1. Geltungsbereich/Freistellung von Instagram
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die wir über das Instagram-Profil unter
„roth_de“ durchführen.
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Informationen im Rahmen der Gewinnspiele werden ausschließlich von der Stadt Roth als Veranstalter des Gewinnspiels bereitgestellt. Diese ist im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Datenverarbeitung verantwortlich.
2. Teilnahmeberechtigte/Teilnahme
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Instagram-User diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Um an unserem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, in Mittelfranken leben und damit einverstanden sein, dass auf Instagram Ihr Username im Gewinnfall in den Kommentaren unter dem Gewinnspielpost geschrieben wird. Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
Beginn des Gewinnspiels ist der jeweilige Veröffentlichungszeitpunkt in unserem Instagram-Profil. Die Teilnahme ist nur bis zum jeweils angegebenen Auslosungszeitpunkt möglich. Die entsprechenden Zeiten entnehmen Sie bitte den Angaben zum Gewinnspiel auf unserem Instagram-Profil im jeweiligen Gewinnspiel-Beitrag. Eine Teilnahme ist möglich, indem Sie ein Foto von sich (und Freunden) auf der "Grünen Insel" (Aktionsfläche auf dem Kirchplatz in Roth) machen und mit dem Hashtag #grüneinselroth bei Instagram posten. Zusätzlich müssen Sie @roth_de und @roth_meinzuhause verlinken.
3. Gewinne/Gewinnermittlung/Gewinnübergabe
Die Stadt Roth ermittelt und benachrichtigt die Gewinner noch am Tag der Auslosung per Direktnachricht oder bei nicht öffentlichen Konten per Antwort auf den entsprechenden Kommentar. Darin werden die Gewinner aufgefordert, den Gewinn per Direktnachricht zu bestätigen. Es werden ausschließlich Sachpreise ausgelobt. Eine Auszahlung des Gewinnwertes in Geld bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
Für die Richtigkeit der Kontaktdaten ist der Teilnehmende verantwortlich. Die Stadt Roth übernimmt keine Haftung, falls aus von der Stadt Roth nicht zu vertretenden Gründen die Gewinnbenachrichtigung bei der elektronischen Übermittlung verloren geht und/oder nicht beim Gewinner ankommt.
Jeder/jede Gewinner*in muss bis spätestens 25. April 10 Uhr per Instagram-Nachricht an die Seite „roth_de“antworten, ob er den Gewinn annehmen möchte und an welchem Tag. Meldet sich ein/eine Gewinner*in nicht innerhalb dieser Frist, wird ein/eine neuer/neue Gewinner*in ermittelt. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer verantwortlich. Die Gewinner erhalten Ihren Gewinn an der Abendkasse zur Abholung.
4. Unterbrechung und Beendigung des Gewinnspiels
Weiterhin behält sich die Stadt Roth das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen.
Die Stadt Roth ist berechtigt, das Gewinnspiel zu unterbrechen oder zu beenden, wenn
- technische Probleme dies erforderlich machen, oder
- Manipulationen festgestellt werden oder sonst eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere beim Ausfall von Hard‐ oder Software, Facebook technische oder rechtliche Probleme vorliegen.
Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die Stadt Roth berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
5. Verantwortlichkeit und Haftungsfreistellung
Die Stadt Roth ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Bilder, Kommentare) auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Teilnehmer garantiert, dass die von ihm eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und dass durch seine Teilnahme am Gewinnspiel keinerlei Rechte Dritter verletzt werden. Der Teilnehmende verpflichtet sich, die Stadt Roth von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund einer rechtsverletzenden Handlung bei der Teilnahme am Gewinnspiel freizustellen. Hierzu zählen jegliche Schäden, angemessene Kosten und Aufwendungen, insbesondere notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.
6. Haftungsbeschränkungen
Für eine Haftung der Stadt Roth auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:
Die Stadt Roth haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Ferner haftet die Stadt Roth für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet die Stadt Roth jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Stadt Roth haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit die Haftung der Stadt Roth ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Stadt Roth.
7. Hinweise und Bedingungen von Instagram
Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen der Stadt Roth, dem Teilnehmer und Instagram durch die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzregeln des Plattformbetreibers (siehe https://www.facebook.com/privacy) bestimmt.
Die Teilnehmer können gegenüber Instagram keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.
Die Teilnehmer erkennen an, dass das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Instagram steht und in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.
Alle Informationen und Daten, die beim Gewinnspiel durch die Teilnehmer mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur der Stadt Roth und nicht Instagram bereitgestellt.
Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an die Stadt Roth und nicht an Instagram zu richten.
8. Sonstige rechtliche Hinweise
Die Stadt Roth ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc., vorliegen. Ggf. können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
Bei unseren Gewinnspielen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Soweit das nationale Recht am Wohnsitz des Teilnehmers nicht zwingend die Geltung des nationalen Rechts vorschreibt, gilt deutsches Recht.
9. Datenschutz
Es werden alle Instagram-Namen der Teilnehmer erfasst und ausschließlich zur Gewinnermittlung verarbeitet. Alle personenbezogenen Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht, die Kommentare auf Instagram bleiben allerdings bestehen und sind weiterhin öffentlich einsehbar. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung zur Verwendung von personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die Stadt Roth, Kirchplatz 4, 91154 Roth oder per E-Mail an datenschutz@stadt-roth.de zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist dann nicht mehr möglich.
10. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. Diese Nutzungsbedingungen können von der Stadt Roth jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.