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Beschreibung
Als Mitarbeiter*in der Stadt Roth haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeits- oder Dienstunfähigkeit (Krankmeldung) zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung, soweit vorliegend, direkt an die Personalabteilung der Stadt Roth elektronisch verschlüsselt und automatisiert zu senden. Dies ist ebenfalls möglich für die Anzeige eines Arbeits- bzw. Dienstabbruchs oder die Aufnahme der Arbeit bzw. des Dienstes nach einer Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit (Gesundmeldung).
Nach Erhalt der von Ihnen eingegebenen bzw. übermittelten Daten wird, sofern eine ärztliche elektronische Bescheinigung ausgestellt wurde, der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Seiten der Stadt Roth bei der Krankenkasse ausgeführt. Beachten Sie bitte, dass dies frühestens einen Tag nach Feststellung der ärztlichen Arbeitsunfähigkeit erst möglich ist. Sofern Sie eine persönliche E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail zurück, dass die Daten der Arbeits- oder Dienstunfähigkeit (Krankmeldung) erfolgreich an die Personalverwaltung der Stadt Roth übermittelt wurden. Diese Angabe ist freiwillig.
Für mögliche Nachfragen bewahren Sie bitte das Original Ihrer Arbeits- oder Dienstunfähigkeitsbescheinigung mindestens 1 Jahr auf. Eine zusätzliche Übersendung der Original-Bescheinigung in Papierform ist nicht erforderlich, sofern eine elektronische Bescheinigung durch einen Arzt/eine Ärztin bzw. ein Krankenhaus ausgestellt wurde oder Sie eine ausgestellte Papierbescheinigung als Dateianlage elektronisch mit der Meldung der Arbeits- oder Dienstunfähigkeit übermittelt haben.
Die elektronische Meldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit entbindet Sie nicht, sich unverzüglich beim direkten Vorgesetzten arbeitsunfähig zu melden!