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Am Sonntag den 9. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament innerhalb der Europäischen Union statt.
Das Europäische Parlament ist ein wichtiges Forum für die politische Debatte und die Beschlussfassung auf EU-Ebene. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden direkt von den Wählern in allen Mitgliedstaaten der EU gewählt. Das Parlament vertritt somit die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgt. Das Europäischen Parlament wird in der Regel auf fünf Jahre gewählt.
Für die Europawahl haben Sie eine Stimme und es gbit einen Stimmzettel.
Die Wahllokale zur Europawahl am 9. Juni 2024 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet der Stadt Roth ist in 23 Urnenwahlbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die rund 280 Wahlhelfer.
Stimmzettel-Muster
- Stimmzettel-Muster Europawahl (PDF-Datei)
Hinweis: Die abgeschnittene/gelochte Ecke des Stimmzettels zur Europawahl ermöglicht es, dass blinde und sehbehinderte Menschen, unter Verwendung von speziellen Wahlschablonen, ihr Recht auf die Stimmabgabe wahrnehmen können.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auslandsdeutsche
Das Wahlrecht steht zudem dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, bei der Gemeindeverwaltung der letzten gemeldeten Hauptwohnung im Inland, stellen.
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (PDF-Datei)
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss sich auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen lassen.
Wahl im Wahllokal
Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis und/oder Reisepass) mitzubringen. Zur Not kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist.
In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Ende April versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 19.05.2024 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt der Stadt Roth.
Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 21.05.2024 bis 24.05.2024 zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses erfolgen.
Übersicht Wahlräume
Wahlbezirk | Bezeichnung | Standort | Barrierefreiheit |
0001 | Seckendorff-Schloß / VHS, EG Zimmer 11 | Hilpoltsteiner Straße 2a, Roth | ja |
0002 | Anton-Seitz-Mittelschule, EG, Zimmer 111 | Peter-Henlein-Straße 1, Roth | ja |
0003 | Anton-Seitz-Mittelschule, EG, Zimmer 112 | Peter-Henlein-Straße 1, Roth | ja |
0004 | Grundschule Gartenstraße, Aula | Autostraße 2, Roth | ja |
0005 | Gymnasium, EG links, Zimmer 126 | Brentwoodstraße 4, Roth | ja |
0006 | Gymnasium, EG links, Zimmer 127 | Brentwoodstraße 4, Roth | ja |
0007 | Grundschule Kupferplatte, EG, Zimmer 5.1 | Röntgenstraße 4, Roth | ja |
0008 | Grundschule Kupferplatte, EG, Zimmer 5.2 | Röntgenstraße 4, Roth | ja |
0009 | Bürgertreff im Zeughausstüberl, EG | Zeughausgasse 12, Roth | ja |
0010 | Städtischer Bauhof, OG links, Aufenthaltsraum | Fuggerstraße 8, Roth | nein |
0011 | Evangelischer Kindergarten Regenbogen | Hans-Böckler-Straße 2, Roth | ja |
0012 | AWO-Kindergarten Lummerland Kiliansdorf | Adlerstr. 1, Roth Kiliansdorf | ja |
0013 | Evangelisches Gemeindehaus Rothaurach | Parsifalstraße 2, Roth Rothaurach | ja |
0014 | Mehrzweckhalle Pfaffenhofen Foyer | Tillystraße 50, Roth Pfaffenhofen | ja |
0015 | Feuerwehrhaus Pruppach, Schulungsraum, OG | Hirschleite 2, Roth Pruppach | nein |
0016 | Schlosserei Modi Obersteinbach | Im Elm 15, Roth Obersteinbach | nein |
0017 | Feuerwehrhaus Bernlohe, Schulungsraum, EG | Rosenstraße 5, Roth Bernlohe | ja |
0018 | Feuerwehrhaus Harrlach, Schulungsraum, EG | Herzogschlag 12, Roth Harrlach | ja |
0019 | Feuerwehrhaus Heubühl, Schulungsraum, OG | Fischhofer Weg 9, Roth Heubühl | nein |
0020 | Grundschule Eckersmühlen, Neubau, Zimmer G1 | Schulstraße 1, Roth Eckersmühlen | ja |
0021 | Grundschule Eckersmühlen, Neubau, Mehrzweckraum | Schulstraße 1, Roth Eckersmühlen | ja |
0022 | Gemeinschaftshaus Wallesau, EG, Versammlungsraum | Eckersmühlener Straße 1 a, Roth Wallesau | ja |
0023 | Feuerwehrhaus Unterheckenhofen, Schulungsraum, OG | Venetianerstraße 13a, Roth Unterheckenhofen | nein |
Briefwahl
Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der 23 Wahllokale im Stadtgebiet Roth abgeben möchte, kann ab 29.04.2024 die Briefwahlunterlagen beantragen.
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen im Folgenden genauer beschrieben werden.
Beantragung mittels QR-Code > Tipp des Wahlamtes > sehr unkompliziert
Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen unverzüglich auf dem Postweg bequem nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen - bestätigen - fertig.
Beantragung über das Bürgerserviceportal
Über das Bürgerservice-Portal können unter der Rubrik „Briefwahlantrag“ die Übersendung der Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen umgehend zugesandt.
Beantragung per E-Mail / Fax
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich. Bitte geben Sie gegebenenfalls eine abweichende Zustelladresse an.
Beantragung über die Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Roth, eingeworfen werden.
Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 6. Mai 2024 (je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel) bis einschließlich Freitag, 7. Juni 2024 (18:00 Uhr) im Bürgerbüro der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Foyer, Zimmer 01 möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.
Bei persönlicher Vorsprache empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro der Stadt Roth (zur Online-Terminvereinbarung). Nötigenfalls kann es ohne vorherige Terminvereinbarung unter Umständen auch zu längeren Wartezeiten kommen. Dabei könnte es unter ungünstigen Bedingungen auch vorkommen, dass Ihr persönlicher Briefwahlantrag an diesem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann, beispielsweise, wenn das Tageskontingent an Terminen bzw. Wartemarken bereits überschritten ist.
Bitte beachten Sie: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl sowie zur korrekten Kuvertierung bei.
Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschland portofrei) oder in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Alle bis Sonntag, 09.06.2024, 18:00 Uhr, bei der Stadt Roth eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.
Barrierefreie Wahl
Es ist sehr wichtig zu wissen, wie man wählt. Aus diesem Grund hat die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine Broschüre zur Europawahl 2024 bereitgestellt. In diesem Heft finden Interessierte in „Leichter Sprache“ Informationen über die Wahl allgemein, wer wählen darf und wie die Wahl abläuft.
Download: Wahl-Hilfe-Heft zur Wahl in Leichter Sprache (PDF-Datei)
Weitere Informationen zu barrierefreien Wahlen gibt es im Internet unter www.behindertenbeauftragter.bayern.de
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist jeweils vermerkt, ob der für Sie vorgesehene Wahlraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht. Leider steht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer ein barrierefrei erreichbarer Wahlraum zur Verfügung. Unter Beantragung eines Wahlscheines haben Sie allerdings die Möglichkeit Ihre Stimme in jedem barrierefreien Wahlraum der Stadt Roth oder alternativ per Briefwahl abzugeben. Für Rückfragen zu barrierefreien Wahlräumen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Roth.
Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen: Auskünfte können Sie beim Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. unter Telefonnummer: 089/55988-135 oder wahlschablone(@)bbsb.org erhalten.
Antragsformulare / Vordrucke
Auslandsdeutsche
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (PDF-Datei)
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Meldung als Wahlhelfer
Weitere Infos zur Wahl
Links mit weiteren nützlichen Informationen zu anstehenden Wahlen:
Wahlinformationsbroschüre der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (PDF-Datei)
www.bundeswahlleiterin.de
www.bmi.bund.de
www.deinewahl.bayern.de
www.statistik.bayern.de/wahlen
www.blz.bayern.de/thema-im-fokus/wahlen/
www.landratsamt-roth.de/landkreis/politik-wahlen
Informationen für Wahlhelfer*innen
Wahlanweisungen für Wahlhelfer
- Geschützter Downloadbereich für alle Wahlhelfer der Stadt Roth (verfügbar ab KW 23)
- Wahlanweisung für Urnenstimmbezirke (PDF-Datei)
- Wahlanweisung für Briefwahlbezirke (PDF-Datei)
Aufwandsentschädigungen
Vordruck: Antrag auf zusätzliche Aufwandsentschädigung (PDF-Datei)
Datenschutz
- Datenschutzhinweise für Wahlhelfer (PDF-Datei)
Meldung als Wahlhelfer
Kontakt zum Wahlamt
Bei Fragen zur Europawahl stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes im Rathaus, Kirchplatz 4, 91154 Roth ab 06.05.2024 unter Telefonnummer: 09171 848-318 oder per E-Mail an buergerbuero(@)stadt-roth.de gerne zur Verfügung.
Das Wahlamt befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Foyer, EG.
Die Stadt Roth bedankt sich schon jetzt bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die bereits zugesagte Unterstützung!