Formalien rund ums Gewerbe
Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung
Das Gewerbeamt nimmt Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen entgegen, gerne in erster Linie per Post oder E-Mail
Die gewerberechtliche Anzeigepflicht besteht bei Beginn, Verlegung oder Aufgabe eines selbstständigen Gewerbebetriebes sowie bei Wechsel oder Ausdehnung der Tätigkeit.
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis (Kopie)
- im Handelsregister eingetragene Betriebe: Handelsregisterauszug
- für genehmigungspflichtige Tätigkeiten (Makler): Erlaubnis, falls diese schon vorhanden
- Ein ausgefülltes Meldeformular
Gebühren: 25,00 € bis 50,00 €
Gewerbezentralregisterauskünfte und Führungszeugnis
Führungszeugnisse können im Bürgerbüro, Rathaus, Zimmer 1, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister können im Ordnungsamt, Zimmer 5 beantragt werden.
Wird das Führungszeugnis oder die Gewerbezentralregisterauskunft für eine Behörde benötigt, dann ist es erforderlich, dass die genaue Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck angegeben wird. Für erweiterte Führungszeugnisse muss schriftlich nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.
Die Beantragung ist jeweils nur durch den Antragsteller persönlich möglich. Entweder mittels persönlicher Vorsprache im Rathaus der Stadt oder mittels schriftlichem Antrag im Original auf dem Postweg. Bei schriftlicher Beantragung ist es allerdings zwingend erforderlich, dass Ihre Unterschrift auf dem Antrag amtlich oder öffentlich beglaubigt wurde.
Gebühren: 13,00 €
Informations-Flyer zum neuen Führungszeugnis
Vordruck: Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses (PDF-Datei)
Führungszeugnis online beantragen
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich den persönlichen Behördengang ersparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse bequeme online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Dieses einfache Verfahren steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen. In verschiedensten Lebenslagen muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes.
Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Damit wurde ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der elektronische Personalausweis mit eID-Funktion, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät/Smartphone. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder ihrer eID-Karte für Unionsbürger nutzen.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer Onlinebeantragung Führungszeugnis oder beim Bundesamt für Justiz.
Gewerbeauskunft
Wer eine Auskunft aus dem Gewerberegister wünscht, muss ein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachweisen. Der Antrag auf Auskunft kann per E-Mail oder postalisch bei der Stadt eingereicht werden.
Gebühren: 15,00 €
Marktfestsetzungen
Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
Eine Festsetzung ist in folgenden Fällen notwendig:
- Messen
- Ausstellungen
- Jahrmarkt
- Spezialmarkt
Detaillierte Informationen zur Marktfestsetzung unter Verwaltungsservice Bayern
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen, auch zu den Themen
- Flohmarkt
- Trödelmarkt
Ansprechpartner:
Wolfgang Biel
Telefonnummer: 09171 848-322
E-Mail schreiben
Aufstellen von Spielautomaten
Wer Spielautomaten aufstellen möchte, benötigt folgende Unterlagen:
- allgemeine Aufstellerlaubnis
- Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes
Die Aufstellerlaubnis erhält man
- auf schriftlichen Antrag per E-Mail oder postalisch beim Ordnungsamt,
- Vorlage eines Führungszeugnisses und
- Vorlage einer Gewerbezentralregisterauskunft
Die Kostet betragen derzeit 204,00 €.
Die Geeignetheitsbescheinigung wird durch das Ordnungsamt nach vorheriger Ortsprüfung ausgestellt. Die Kosten betragen derzeit 50,00 €. Hierzu muss ein Antrag vorliegen.
Ansprechpartner:
Steffen Merkl
Telefonnummer: 09171 848-313
Plakatiergenehmigung
Anträge zur Plakatierung werden im Ordnungsamt gestellt. Hierzu werden folgende Informationen benötigt:
- Ansprechpartner
- Grund der Plakatierung
- Aufstellungsorte
- Anzahl der Plakate
- Aufstellzeitraum
Plakatierungen, die nicht angezeigt wurden, ziehen eine Verwarnung oder ein Bußgeldverfahren nach sich. Es darf nur für Veranstaltungen plakatiert werden, die auch in Roth stattfinden.
Der Antrag kann hier heruntergeladen werden .
Ansprechpartner:
Marlon Paszinger
Telefonnummer: 09171 848-312
Steffen Merkl
Telefonnummer: 09171 848-313
Werbeanlagen
Die Anbringung von Werbeanlagen in der Stadt Roth ist z. T. in den einzelnen Bebauungsplänen festgelegt. Abweichend von den Regelungen der Bayer. Bauordnung sind in der Altstadt von Roth die Satzung der Stadt Roth über örtliche Bauvorschriften in der Altstadt von Roth und in Industrie- und Gewerbegebieten ( Baugestaltungssatzung) und die Satzung der Stadt Roth für Werbeanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten zu berücksichtigen.