Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan
Der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan – eine strategische Vorplanung für die Kommune
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Stadt. Er bildet die langfristige räumliche Entwicklung des gesamten Stadtgebiets für einen Zeitraum von etwa 10 bis 15 Jahren ab und stellt die beabsichtigte Verteilung der unterschiedlichen Nutzungen wie Wohnen, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen, Verkehr sowie Natur- und Landschaftsschutz dar.
Gemäß § 5 Abs. 1 BauGB stellt der FNP die Art der Bodennutzung in den Grundzügen für das gesamte Stadtgebiet dar. Er ist jedoch keine reine Abbildung des Bestandes des Stadtgebietes, sondern beinhaltet ebenso die zukünftige geplante Entwicklung. Der FNP fasst die tatsächliche und die beabsichtigte Bodennutzung in einem Planwerk zusammengefasst.
Als vorbereitender Bauleitplan trifft der FNP jedoch noch keine verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung oder für einzelne Grundstücke. Er zeigt als strategische Zielplanung die grundsätzliche Entwicklung für nachgeordneten Bebauungspläne, Infrastrukturmaßnahmen oder Umweltschutzprojekte der Stadt auf. Der FNP schafft damit einen langfristig abgestimmten Rahmen für die kommunale Entwicklung und trägt insbesondere dazu bei, Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Zu beachten ist, dass der FNP für private Bauvorhaben weder einen Anspruch auf eine Baugenehmigung noch auf eine bestimmte Nutzung begründet. Er bietet jedoch eine wichtige Orientierung für Bauinteressierte und Grundstückseigentümer, da er aufzeigt, wie sich einzelne Flächen voraussichtlich entwickeln sollen und ob eine bauliche Entwicklung grundsätzlich vorgesehen ist.
Nachdem seit Wirksamwerden des bisherigen FNPs der Stadt Roth im Jahr 2001 mehr als 50 Einzeländerungsverfahren durchgeführt worden waren, beschloss der Stadtrat der Stadt Roth im Jahr 2022, den FNP einschließlich des Landschaftsplans umfassend fortzuschreiben. Nach einem mehr als dreijährigen Planungs- und Abstimmungsprozess wurde der fortgeschriebene FNP schließlich vom Landratsamt Roth genehmigt. Der fortgeschriebene FNP mit Landschaftsplan der Stadt Roth ist seit Juli 2026 rechtswirksam.
Mit der Fortschreibung verfügt die Stadt Roth über einen an die zukünftigen Anforderungen angepassten Entwicklungsplan. Neben der Darstellung neuer baulicher Entwicklungsflächen und städtebaulicher Planungsabsichten wurden durch die Integration des Landschaftsplans auch Belange des Natur- und Umweltschutzes umfassend berücksichtigt. So sind Flächen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung der Schutzgüter Klima, Wasser, Boden und Biodiversität als fester Bestandteil der zukünftigen Stadtentwicklung verankert.
Dies betrifft vor allem die Talräume, die auch weiterhin unbedingt von Bebauung freizuhalten sind, Sicherung öffentliche Grünflächen für die stadtnahe Erholung, Bereiche mit besonderer Eignung für ökologische Ausgleichsmaßnahmen oder sinnvolle Einzelmaßnahmen wie Baumreihen, Extensivierungen oder Durchgrünungen.
Neben der Anpassung bestehender Nutzungen zur Standortsicherung, der Überarbeitung nicht mehr zeitgemäßer Darstellungen sowie Änderungen im Sinne einer gezielten Nachverdichtung wurden auch neue Bauflächen ausgewiesen.
Nachfolgend sind die Änderungsbereiche einzusehen; der vollständige Umfang der Änderungen ist der Begründung sowie dem Umweltbericht zu entnehmen.
>> Zum Flächennnutzungsplan (PDF-Dokument, 31,1 MB, 05.08.2026)
>> Zu den Änderungsbereichen (PDF-Dokument, 9,81 MB, 06.08.2026)
>> Zu den vollständigen Planunterlagen
Bei Fragen steht das Sachgebiet Stadtplanung gerne per Mail (stadtplanung(@)stadt-roth.de) zur Verfügung.
