Bauleitplanung
Informationen über kommunale Bauleitplanung
Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen zu den Bauleitplanungen und sonstigen städtebaulichen Planungen der Stadt Roth. Sie haben die Möglichkeit, sich die Inhalte von laufenden, aber auch abgeschlossenen Planungen anzusehen.
Hier können Sie sich zu Themen wie der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke informieren. Bitte denken Sie jedoch daran, dass Sie auf diesen Internetseiten zwar möglichst umfassende Informationen, aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte erhalten. Diese erteilen Ihnen die oben angegebenen Ansprechpersonen beim Stadtplanungsamt Roth.
Zudem können Sie sich unter dem Link „Aktuelle Beteiligungsverfahren“ zu Planungen äußern, die sich derzeit in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung oder der öffentlichen Auslegung befinden. Dadurch können Sie sich aktiv an der Gestaltung unserer Stadt beteiligen.
Planentwürfe, die sich derzeit in Bearbeitung, momentan aber nicht in einer Beteiligung befinden, können Sie unter dem Link „Laufende Planungen“ abrufen.
Bitte beachten Sie, dass sich bei Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, im Laufe des weiteren Verfahrens immer noch inhaltliche Änderungen zu den gezeigten Inhalten ergeben können.
Abgeschlossene Planungen sind unter den entsprechenden Links aufgelistet: in Kraft getretene Bebauungspläne unter „Rechtskräftige Bebauungspläne“ und der wirksam gewordene Flächennutzungsplan samt Änderungen unter „Wirksamer Flächennutzungsplan“. Die Sammlung aller rechtsverbindlichen Originalpläne wird für Sie vor Ort in der Planauslage des Stadtplanungsamtes zur Einsicht bereitgehalten.
Alle Planungen können alternativ auch über die Interaktive Bauleitplanübersicht aufgerufen werden.
Im Bereich des Bauplanungsrechts gibt es umfangreiche gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Damit Sie mehr über Begriffe wie „Bebauungsplan“ und „Bauleitplanung“ oder den Ablauf eines Verfahrens erfahren, haben wir unter dem Link „Planlexikon“ das Wichtigste ausführlich erklärt.
Für Rückfragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren
Sie können die Pläne einsehen und den Verfahrensweg verfolgen, Informationsveranstaltungen besuchen und Ihre Stellungnahme abgeben - der Stadtrat entscheidet dann darüber.