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Alle Infos zu den Kommunalwahlen am 8. März 2026

Kommunalwahlen in Bayern

Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreisräte, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt. Die Bürger der Stadt Roth, wählen die 30 Mitglieder des neuen Stadtrates und den Ersten Bürgermeister der Stadt Roth sowie die Mitglieder des Kreistags (60 Kreisräte) des Landkreises Roth.  

In einigen Landkreisen stimmt die Amtszeit der Landräte nicht mit denen des jeweiligen Gremiums überein. Dies ist im Landkreis Roth auch der Fall. Daher findet die nächste Landratswahl im Landkreis Roth erst im Jahr 2029 statt.

Die Wahllokale zur Kommunalwahl am 8. März 2026 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet der Stadt Roth ist in 29 Urnenwahlbezirke und 26 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die rund 410 Wahlhelfer.

Eine gegebenenfalls stattfindende Bürgermeisterstichwahl würde am Sonntag den 22. März 2026 durchgeführt werden. Eine Stichwahl wird nur durchgeführt, wenn bei einem vorhergehenden Wahlgang die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger (Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Monaten in Roth (Bürgermeister- sowie Stadtratswahl) bzw. im Landkreis Roth (Kreistagswahl) eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahl im Wahllokal

Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, ID-Karte oder Reisepass) mitzubringen. Notfalls kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist.

In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Ende Januar versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 15.02.2026 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt der Stadt Roth.

Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses erfolgen.

Übersicht Abstimmungsräume

StimmbezirkBezeichnungStandortBarrierefreiheit
1Seckendorff-Schloß / VHS, EGHilpoltsteiner Straße 2 a, 91154 Rothja
2Anton-Seitz-Mittelschule, EG, Zimmer 111Peter-Henlein-Straße 1, 91154 Rothja
3Anton-Seitz-Mittelschule, EG, Zimmer 112Peter-Henlein-Straße 1, 91154 Rothja
4Anton-Seitz-Mittelschule, EG, Zimmer 104Peter-Henlein-Straße 1, 91154 Rothja
5Grundschule Gartenstraße, AulaAutostraße 2, 91154 Rothja
6Gymnasium, EG links, Zimmer 126Brentwoodstraße 4, 91154 Rothja
7Gymnasium, EG links, Zimmer 127Brentwoodstraße 4, 91154 Rothja
8Gymnasium, EG links, Zimmer 128Brentwoodstraße 4, 91154 Rothja
9Grundschule Kupferplatte, EG, Zimmer 5.1Röntgenstraße 4, 91154 Rothja
10Grundschule Kupferplatte, EG, Zimmer 5.2Röntgenstraße 4, 91154 Rothja
11Grundschule Kupferplatte, EG, Zimmer 5.3Röntgenstraße 4, 91154 Rothja
12Bürgertreff im Zeughausstüberl, EGZeughausgasse 12, 91154 Rothja
13Städtischer Bauhof, OG links, AufenthaltsraumFuggerstraße 8, 91154 Rothnein
14Evangelischer Kindergarten RegenbogenHans-Böckler-Straße 2, 91154 Rothja
15AWO-Kindergarten Lummerland KiliansdorfAdlerstr. 1, 91154 Rothja
16Feuerwehrhaus Rothaurach, OG, SchulungsraumLohengrinstraße 1, 91154 Rothnein
17Evangelisches Gemeindehaus RothaurachParsifalstraße 2, 91154 Rothja
18Mehrzweckhalle Pfaffenhofen, Foyer, linksTillystraße 50, 91154 Rothja
19Mehrzweckhalle Pfaffenhofen, Foyer, rechtsTillystraße 50, 91154 Rothja
20Feuerwehrhaus Pruppach, Schulungsraum, OGHirschleite 2, 91154 Rothnein
21Feuerwehrhaus Bernlohe, Schulungsraum, EGRosenstraße 5, 91154 Rothja
22Feuerwehrhaus Harrlach, Schulungsraum, EGHerzogschlag 12, 91154 Rothja
23Feuerwehrhaus Heubühl, Schulungsraum, OGFischhofer Weg 9, 91154 Rothnein
24Grundschule Eckersmühlen, Neubau, Zimmer G1Schulstraße 1, 91154 Rothja
25Grundschule Eckersmühlen, Neubau, MehrzweckraumSchulstraße 1, 91154 Rothja
26Grundschule Eckersmühlen, Altbau, Zimmer H 1Schulstraße 1, 91154 Rothja
27Gemeinschaftshaus Wallesau, EG, Saal - Neue MitteEckersmühlener Straße 1 a, 91154 Rothja
28Schlosserei Modi ObersteinbachIm Elm 15, 91154 Rothnein
29Feuerwehrhaus Unterheckenhofen, Schulungsraum, OGVenetianerstraße 13 a, 91154 Rothnein

Briefwahl

Am 8. März 2026 finden die Kommunalwahlen statt. Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der 29 Wahllokale im Stadtgebiet Roth abgeben möchte, kann ab 26.01.2026 die Briefwahlunterlagen beantragen.

Wir bitten hierbei allerdings zu beachten, dass gemäß aktueller wahlrechtlicher Bestimmungen Wahlscheine und somit auch die Briefwahlunterlagen frühestens erst ab 16.02.2026 ausgehändigt bzw. versandt werden dürfen. 

Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen im Folgenden genauer beschrieben werden.

Beantragung mittels QR-Code > Tipp des Wahlamtes > sehr unkompliziert
Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen auf dem Postweg bequem nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen - bestätigen - fertig.

Beantragung über das Bürgerserviceportal
Über das Bürgerservice-Portal können unter der Rubrik „Briefwahlantrag“ die Übersendung der Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen postalisch zugesandt.

Beantragung per E-Mail / Fax
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich. Bitte geben Sie gegebenenfalls eine abweichende Zustelladresse an. Emailadresse Wahlamt: buergerbuero(@)stadt-roth.de / Faxnummer: Faxnummer: 09171/848-339

Beantragung über die Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Roth, eingeworfen werden.

Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 16. Februar 2026 (je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel) bis einschließlich Freitag, 6. März 2026 (15:00 Uhr) im Bürgerbüro der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Foyer, Zimmer 01 möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben. 

Bei persönlicher Vorsprache empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung (Online-Terminvereinbarung) im Bürgerbüro der Stadt Roth. Nötigenfalls kann es ohne vorherige Terminvereinbarung unter Umständen auch zu längeren Wartezeiten kommen. Dabei könnte es unter ungünstigen Bedingungen auch vorkommen, dass Ihr persönlicher Briefwahlantrag an diesem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann, beispielsweise, wenn das Tageskontingent an Terminen bzw. Wartemarken bereits überschritten ist.

Bitte beachten Sie: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl sowie zur korrekten Kuvertierung bei.

Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschland portofrei) oder in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Wahlbriefe sollten spätestens am Donnerstag, den 05.03.2026 bei der Deutschen Post eingeliefert werden, damit eine Zustellung bis zum Wahltag sichergestellt werden kann. Alle bis Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, bei der Stadt Roth eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.

Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen kann sogleich auch ein Briefwahlantrag für eine eventuelle Bürgermeisterstichwahl am 22. März 2026 mit vermerkt werden. Wir empfehlen hiervon Gebrauch zu machen.

Sollte eine Stichwahl stattfinden und Sie haben noch keine Briefwahlunterlagen beantragt, kann eine Beantragung ebenfalls über die oben aufgeführten Wege erfolgen. Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen zur Stichwahl ist in diesem Fall bis einschließlich Freitag, 20. März 2026, 15 Uhr im Bürgerbüro der Stadt Roth möglich.

Die persönliche Rückgabe der Wahlbriefe zur Stichwahl müsste bis zum 22. März 2026, 18 Uhr ebenfalls über den Briefkasten der Stadt Roth am Rathaus, Kirchplatz 4, 91154 Roth erfolgen.

Barrierefreie Wahl

Es ist sehr wichtig zu wissen, wie man wählt. Aus diesem Grund hat die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine Broschüre zu den Kommunalwahlen bereitgestellt. In diesem Heft finden Interessierte in „Leichter Sprache“ Informationen über die Wahl allgemein, wer wählen darf und wie die Wahl abläuft. 

Download: Wahl-Hilfe-Heft zur Wahl in Leichter Sprache

Weitere Informationen zu barrierefreien Wahlen gibt es im Internet unter www.behindertenbeauftragter.bayern.de

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist jeweils vermerkt, ob der für Sie vorgesehene Abstimmungsraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht. Leider steht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer ein barrierefrei erreichbarer Abstimmungsraum zur Verfügung. Unter Beantragung eines Wahlscheines haben Sie allerdings die Möglichkeit Ihre Stimme in jedem barrierefreien Abstimmungsraum der Stadt Roth oder alternativ per Briefwahl abzugeben. Für Rückfragen zu barrierefreien Abstimmungsräumen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Roth.

Informationen für Wahlhelfer*innen

Kontakt zum Wahlamt

Bei Fragen zu den Kommunalwahlen stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes im Rathaus, Kirchplatz 4, 91154 Roth ab 26.01.2026 gerne zur Verfügung.

Telefonnummer: 09171 848-318 oder E-Mail schreiben

Das Wahlamt befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Foyer, EG.

Neben den regulären Öffnungszeiten des Rathauses, hat das Wahlamt der Stadt Roth zusätzlich wie folgt geöffnet:
Freitag, den 06.03.2026  / 12 bis 15 Uhr
Samstag, den 07.03.2026 / 10 bis 12 Uhr
Sonntag, den 08.03.2026 / 8 bis 18 Uhr

Bei Stattfinden einer eventuellen Bürgermeisterstichwahl am 22.03.2026 ergeben sich für das Wahlamt der Stadt Roth zusätzlich folgende Öffnungszeiten:
Freitag, den 20.03.2026  / 12 bis 15 Uhr
Samstag, den 21.03.2026 / 10 bis 12 Uhr
Sonntag, den 22.03.2026 / 8 bis 18 Uhr