Alle Infos zu den Kommunalwahlen am 8. März 2026
Kommunalwahlen in Bayern

Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreisräte, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt. Die Bürger der Stadt Roth, wählen die 30 Mitglieder des neuen Stadtrates und den Ersten Bürgermeister der Stadt Roth sowie die Mitglieder des Kreistags (60 Kreisräte) des Landkreises Roth.
In einigen Landkreisen stimmt die Amtszeit der Landräte nicht mit denen des jeweiligen Gremiums überein. Dies ist im Landkreis Roth auch der Fall. Daher findet die nächste Landratswahl im Landkreis Roth erst im Jahr 2029 statt.
Die Wahllokale zur Kommunalwahl am 8. März 2026 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet der Stadt Roth ist in 29 Urnenwahlbezirke und 26 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die rund 410 Wahlhelfer.
Eine gegebenenfalls stattfindende Bürgermeisterstichwahl würde am Sonntag den 22. März 2026 durchgeführt werden. Eine Stichwahl wird nur durchgeführt, wenn bei einem vorhergehenden Wahlgang die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger (Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Monaten in Roth (Bürgermeister- sowie Stadtratswahl) bzw. im Landkreis Roth (Kreistagswahl) eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahl im Wahllokal
Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, ID-Karte oder Reisepass) mitzubringen. Notfalls kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist.
In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Ende Januar versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 15.02.2026 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt der Stadt Roth.
Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses erfolgen.
Übersicht Abstimmungsräume
| Stimmbezirk | Bezeichnung | Standort | Barrierefreiheit |
| 1 | Seckendorff-Schloß / VHS, EG | Hilpoltsteiner Straße 2 a, 91154 Roth | ja |
| 2 | Anton-Seitz-Mittelschule, EG, Zimmer 111 | Peter-Henlein-Straße 1, 91154 Roth | ja |
| 3 | Anton-Seitz-Mittelschule, EG, Zimmer 112 | Peter-Henlein-Straße 1, 91154 Roth | ja |
| 4 | Anton-Seitz-Mittelschule, EG, Zimmer 104 | Peter-Henlein-Straße 1, 91154 Roth | ja |
| 5 | Grundschule Gartenstraße, Aula | Autostraße 2, 91154 Roth | ja |
| 6 | Gymnasium, EG links, Zimmer 126 | Brentwoodstraße 4, 91154 Roth | ja |
| 7 | Gymnasium, EG links, Zimmer 127 | Brentwoodstraße 4, 91154 Roth | ja |
| 8 | Gymnasium, EG links, Zimmer 128 | Brentwoodstraße 4, 91154 Roth | ja |
| 9 | Grundschule Kupferplatte, EG, Zimmer 5.1 | Röntgenstraße 4, 91154 Roth | ja |
| 10 | Grundschule Kupferplatte, EG, Zimmer 5.2 | Röntgenstraße 4, 91154 Roth | ja |
| 11 | Grundschule Kupferplatte, EG, Zimmer 5.3 | Röntgenstraße 4, 91154 Roth | ja |
| 12 | Bürgertreff im Zeughausstüberl, EG | Zeughausgasse 12, 91154 Roth | ja |
| 13 | Städtischer Bauhof, OG links, Aufenthaltsraum | Fuggerstraße 8, 91154 Roth | nein |
| 14 | Evangelischer Kindergarten Regenbogen | Hans-Böckler-Straße 2, 91154 Roth | ja |
| 15 | AWO-Kindergarten Lummerland Kiliansdorf | Adlerstr. 1, 91154 Roth | ja |
| 16 | Feuerwehrhaus Rothaurach, OG, Schulungsraum | Lohengrinstraße 1, 91154 Roth | nein |
| 17 | Evangelisches Gemeindehaus Rothaurach | Parsifalstraße 2, 91154 Roth | ja |
| 18 | Mehrzweckhalle Pfaffenhofen, Foyer, links | Tillystraße 50, 91154 Roth | ja |
| 19 | Mehrzweckhalle Pfaffenhofen, Foyer, rechts | Tillystraße 50, 91154 Roth | ja |
| 20 | Feuerwehrhaus Pruppach, Schulungsraum, OG | Hirschleite 2, 91154 Roth | nein |
| 21 | Feuerwehrhaus Bernlohe, Schulungsraum, EG | Rosenstraße 5, 91154 Roth | ja |
| 22 | Feuerwehrhaus Harrlach, Schulungsraum, EG | Herzogschlag 12, 91154 Roth | ja |
| 23 | Feuerwehrhaus Heubühl, Schulungsraum, OG | Fischhofer Weg 9, 91154 Roth | nein |
| 24 | Grundschule Eckersmühlen, Neubau, Zimmer G1 | Schulstraße 1, 91154 Roth | ja |
| 25 | Grundschule Eckersmühlen, Neubau, Mehrzweckraum | Schulstraße 1, 91154 Roth | ja |
| 26 | Grundschule Eckersmühlen, Altbau, Zimmer H 1 | Schulstraße 1, 91154 Roth | ja |
| 27 | Gemeinschaftshaus Wallesau, EG, Saal - Neue Mitte | Eckersmühlener Straße 1 a, 91154 Roth | ja |
| 28 | Schlosserei Modi Obersteinbach | Im Elm 15, 91154 Roth | nein |
| 29 | Feuerwehrhaus Unterheckenhofen, Schulungsraum, OG | Venetianerstraße 13 a, 91154 Roth | nein |
Briefwahl
Am 8. März 2026 finden die Kommunalwahlen statt. Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der 29 Wahllokale im Stadtgebiet Roth abgeben möchte, kann ab 26.01.2026 die Briefwahlunterlagen beantragen.
Wir bitten hierbei allerdings zu beachten, dass gemäß aktueller wahlrechtlicher Bestimmungen Wahlscheine und somit auch die Briefwahlunterlagen frühestens erst ab 16.02.2026 ausgehändigt bzw. versandt werden dürfen.
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen im Folgenden genauer beschrieben werden.
Beantragung mittels QR-Code > Tipp des Wahlamtes > sehr unkompliziert
Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen auf dem Postweg bequem nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen - bestätigen - fertig.
Beantragung über das Bürgerserviceportal
Über das Bürgerservice-Portal können unter der Rubrik „Briefwahlantrag“ die Übersendung der Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen postalisch zugesandt.
Beantragung per E-Mail / Fax
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich. Bitte geben Sie gegebenenfalls eine abweichende Zustelladresse an. Emailadresse Wahlamt: buergerbuero(@)stadt-roth.de / Faxnummer: Faxnummer: 09171/848-339
Beantragung über die Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Roth, eingeworfen werden.
Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 16. Februar 2026 (je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel) bis einschließlich Freitag, 6. März 2026 (15:00 Uhr) im Bürgerbüro der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Foyer, Zimmer 01 möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.
Bei persönlicher Vorsprache empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung (Online-Terminvereinbarung) im Bürgerbüro der Stadt Roth. Nötigenfalls kann es ohne vorherige Terminvereinbarung unter Umständen auch zu längeren Wartezeiten kommen. Dabei könnte es unter ungünstigen Bedingungen auch vorkommen, dass Ihr persönlicher Briefwahlantrag an diesem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann, beispielsweise, wenn das Tageskontingent an Terminen bzw. Wartemarken bereits überschritten ist.
Bitte beachten Sie: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl sowie zur korrekten Kuvertierung bei.
Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschland portofrei) oder in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Wahlbriefe sollten spätestens am Donnerstag, den 05.03.2026 bei der Deutschen Post eingeliefert werden, damit eine Zustellung bis zum Wahltag sichergestellt werden kann. Alle bis Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, bei der Stadt Roth eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen kann sogleich auch ein Briefwahlantrag für eine eventuelle Bürgermeisterstichwahl am 22. März 2026 mit vermerkt werden. Wir empfehlen hiervon Gebrauch zu machen.
Sollte eine Stichwahl stattfinden und Sie haben noch keine Briefwahlunterlagen beantragt, kann eine Beantragung ebenfalls über die oben aufgeführten Wege erfolgen. Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen zur Stichwahl ist in diesem Fall bis einschließlich Freitag, 20. März 2026, 15 Uhr im Bürgerbüro der Stadt Roth möglich.
Die persönliche Rückgabe der Wahlbriefe zur Stichwahl müsste bis zum 22. März 2026, 18 Uhr ebenfalls über den Briefkasten der Stadt Roth am Rathaus, Kirchplatz 4, 91154 Roth erfolgen.
Barrierefreie Wahl
Es ist sehr wichtig zu wissen, wie man wählt. Aus diesem Grund hat die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine Broschüre zu den Kommunalwahlen bereitgestellt. In diesem Heft finden Interessierte in „Leichter Sprache“ Informationen über die Wahl allgemein, wer wählen darf und wie die Wahl abläuft.
Download: Wahl-Hilfe-Heft zur Wahl in Leichter Sprache
Weitere Informationen zu barrierefreien Wahlen gibt es im Internet unter www.behindertenbeauftragter.bayern.de
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist jeweils vermerkt, ob der für Sie vorgesehene Abstimmungsraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht. Leider steht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer ein barrierefrei erreichbarer Abstimmungsraum zur Verfügung. Unter Beantragung eines Wahlscheines haben Sie allerdings die Möglichkeit Ihre Stimme in jedem barrierefreien Abstimmungsraum der Stadt Roth oder alternativ per Briefwahl abzugeben. Für Rückfragen zu barrierefreien Abstimmungsräumen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Roth.
Weitere Infos zur Wahl
Links mit weiteren nützlichen Informationen zu anstehenden Wahlen:
Wahlinformationsbroschüre der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (PDF-Datei)
www.deinewahl.bayern.de
www.statistik.bayern.de/wahlen
www.blz.bayern.de/thema-im-fokus/wahlen/
www.landratsamt-roth.de/landkreis/politik-wahlen
Informationen für Wahlhelfer*innen
Rückantwortformular für berufene Wahlhelfer
Wahlanweisungen für Wahlhelfer
- Geschützter Downloadbereich für alle Wahlhelfer der Stadt Roth (verfügbar ca. ab KW 9)
Aufwandsentschädigungen
Vordruck: Antrag auf zusätzliche Aufwandsentschädigung 08.03.2026 (PDF-Dokument, 78,07 KB, 25.03.2025)
Datenschutz
Datenschutzhinweise für Wahlhelfer (PDF-Dokument, 33,03 KB, 29.09.2023)
Meldung als Wahlhelfer
Online-Formular zur Erfassung als freiwilliger Wahlhelfer
Die Stadt Roth bedankt sich schon jetzt bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die bereits zugesagte Unterstützung!