Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung der Stadt Roth ist in folgende Sachgebiete gegliedert:
- Stadtkämmerei (mit Steueramt, Grundstücksverkehr und Forstverwaltung)
- Stadtkasse
In der März-Sitzung des Stadtrates wurde der Haushaltsplan der Stadt Roth für das Jahr 2024 beschlossen (Kurzform des Haushaltsplans 2024 Stadt Roth (PDF-Datei) und Vorbericht zum Haushalt 2024 Stadt Roth (PDF-Datei)).
Aktuelle Steuerhebesätze
- Grundsteuer A 340 % (auch 2025 unverändert)
- Grundsteuer B 340 % (auch 2025 unverändert)
- Gewerbesteuer 360 %
Hundesteuer bisher 60,00 Euro, ab 01.01.2024 80,00 Euro (Kampfhunde 800,00 Euro)
Stadtkämmerei
Zuständigkeiten
Der Stadtkämmerei obliegt die Haushaltsaufstellung, der Vollzug bzw. die Haushaltsüberwachung sowie die Rechnungslegung (Jahresrechnung) für die Stadt und die Sebald-Städtler’sche Wohltätigkeitsstiftung.
Weitere Aufgaben:
- Haushaltsplanung
- Haushaltsvollzug
- Jahresrechnung
- Kommunaler Finanzausgleich
- Schulden- und Vermögensverwaltung
- Zuschusswesen
- Beteiligungsverwaltung
Rathaus, Obergeschoss, Zimmer 108
Stadtkämmerer und Leiter der Finanzverwaltung
Telefonnummer:Telefonnummer: 09171 848-210
09171 848-219
kaemmerei(@)stadt-roth.de
Steueramt
Zuständigkeiten
Das Steueramt der Stadt Roth ist der Stadtkämmerei angegliedert. Hauptaufgabengebiet ist die Festsetzung der Gemeindeabgaben (Gewerbe-, Grund-, Hundesteuer und Niederschlags- sowie Schmutzwassergebühren) der Stadt Roth.
Die aus den Gemeindesteuern erzielten Einnahmen stellen eine Haupteinnahmequelle im städtischen Haushalt dar. Sie dienen der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben der Stadt Roth und kommen somit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt zu Gute.
Die Niederschlags- bzw. Schmutzwassergebühren dienen der Refinanzierung der auf die Niederschlags- bzw. Schmutzwasserbeseitigung entfallenden Aufwendungen.
Alle Infos zur Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Niederschlags- bzw. Schmutzwassergebühr, Vermögens- und Haftpflichtversicherungen sind im Digitalen Rathaus oder auf dem Bayernportal zu finden.
Grundsteuerreform
Ende 2019 beschloss der Bundestag eine Grundsteuerreform und damit eine Neuregelung der Berechnung der Grundsteuer. Der Stadtrat folgte in seiner Sitzung am 26.11.24 der Empfehlung der Kämmerei zur Beibehaltung des Grundsteuer-Hebesatz in der Stadt Roth bei 340 von Hundert für die Grundsteuer A und B und beschloss einstimmig die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze.
- Wichtige Hinweise zu den Grundsteuerbescheiden 2025
- Antrag zur Überprüfung des Messbetrages beim Finanzamt Schwabach
Hundesteuer
Alle wichtigen Informationen und Formulare zum Thema Hundesteuer finden Sie unter Stadtleben/Tiere oder im Digitalen Rathaus unter H (nur die Onlineformulare).
Abzug von Wasser zur Gartenbewässerung bei der Abwasserbeseitigung
Die Informationen und Formulare zum Gartenwasser in PDF-Form finden Sie unter Bürgerservice/Formulare oder im Digitalen Rathaus unter W (nur die Onlineformulare).
Forstverwaltung
Zuständigkeiten
Die Forstverwaltung ist zuständig für die Bewirtschaftung und Pflege der städtischen Waldflächen.
So erreichen Sie uns:
Rathaus
Obergeschoss, Zimmer 115
Kirchplatz 4, 91154 Roth
Telefonnummer:Telefonnummer: 09171 848-262
Telefonnummer:Telefonnummer: 0170 85 07 900
Faxnummer:Faxnummer: 09171 848-219
Grundstücksverkehr
Zuständigkeiten
- Erwerb von Grundvermögen
- Straßengrund
- Öko-, Ersatzaufforstungsflächen
- sonstige Grundstücke
- Veräußerung von Grundvermögen
- Gewerbegrundstücke
- Wohnbaugrundstücke
- Bestellung von Erbbaurechten
- Bestellung von Dienstbarkeiten (z. B. Leitungsrechte)
- Pfandfreigaben, Löschungsbewilligungen
- Vermessungsangelegenheiten
Telefonnummer:Telefonnummer: 09171 848-232
Telefonnummer:Telefonnummer: 09171 848-233
Faxnummer:Faxnummer: 09171 848-219
kaemmerei(@)stadt-roth.de
Stadtkasse
Zuständigkeiten
Die Stadtkasse wickelt den internen und externen Zahlungsverkehr für die Stadt und die Sebald-Städtler’sche Wohltätigkeitsstifung ab. Ihr obliegen die Auszahlungen sowie die Einzahlungen.
Außerdem ist das Mahn- und Vollstreckungswesen Aufgabe der Stadtkasse.
Einzahlungen der Bürger und Kunden im Rathaus können während der unten stehenden Öffnungszeiten in der Stadtkasse abgewickelt werden.
Bei Überweisungen an die Stadtkasse bitten wir, immer die FAD (Finanzadresse) im Verwendungszweck anzugeben, damit die Zahlung dadurch zugeordnet werden kann.
Es steht natürlich auch das Lastschrifteinzugsverfahren zur Verfügung. Dafür benötigt die Stadtkasse ein SEPA Lastschriftmandat in Original mit Unterschrift (siehe: Formular „SEPA Lastschriftmandat“).
Weitere Aufgaben:
- Barer und unbarer Zahlungsverkehr
- Mahnung und Vollstreckung
- Liquiditätssicherung
So erreichen Sie uns:
Stadtkasse
Rathaus, Obergeschoss, Zimmer 103
Kirchplatz 4, 91154 Roth
Telefonnummer:Telefonnummer: 09171 848-222 Kassenverwalter
Faxnummer:Faxnummer: 09171 848-219
kaemmerei(@)stadt-roth.de
SEPA-Lastschriftmandat
Weitere Informationen zum Thema SEPA finden Sie unter www.sepadeutschland.de oder bei Ihrem Kreditinstitut. Bei Fragen können Sie sich auch an die Stadtkasse Roth, Frau Ziegler (Telefonnummer:Telefonnummer: 09171 848-222) wenden.