Aktuelles aus dem Rathaus
Ferienzeit steht bevor: Ausweisdokumente jetzt prüfen

Die Sommerferien rücken näher und viele Bürgerinnen und Bürger planen bereits ihre Urlaubsreisen. Das Bürgerbüro der Stadt Roth empfiehlt daher, die Gültigkeit der eigenen Ausweisdokumente sowie der Ausweisdokumente mitreisender Kinder frühzeitig zu überprüfen.
Wer feststellt, dass Personalausweis oder Reisepass bereits abgelaufen sind oder in Kürze ablaufen, sollte rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Gerade vor den Ferien steigt die Nachfrage nach Ausweisdokumenten bundesweit deutlich an. Da sämtliche Reisepässe und Personalausweise von der Bundesdruckerei hergestellt werden, können die Lieferzeiten je nach Auslastung mehrere Wochen betragen.
Für besonders dringende Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen vorläufige Ausweisdokumente bei nachgewiesener zeitlicher Dringlichkeit ausgestellt werden.
Wichtiger Hinweis für Reisen ins Ausland
Nicht jedes Ausweisdokument ist allerdings für jedes Reiseland ausreichend. Informationen zu den jeweils erforderlichen Einreise- und Reisedokumenten sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung: www.auswaertiges-amt.de
Was wird für die Beantragung benötigt?
Die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses erfolgt grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro. Hierfür werden das bisherige Ausweisdokument sowie ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild benötigt. Die anfallenden Gebühren sind zudem sofort zu entrichten.
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Passbilder verwendet werden. Diese können bei zertifizierten Fotostudios und teilnehmenden Drogeriemärkten erstellt werden. Alternativ steht im Rathausfoyer ein Aufnahmesystem zur Erstellung digitaler Lichtbilder zur Verfügung (Gebühr: 6,00 €). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.stadt-roth.de/rathaus-politik/buergerservice/aufnahmesystem-pointid
Die Vorlage einer Personenstandsurkunde (Geburts- oder Eheurkunde) wird empfohlen. Bei der erstmaligen Ausstellung eines Ausweisdokuments für Kinder sowie nach einer Einbürgerung oder Namensänderung ist die Vorlage einer entsprechenden Personenstandsurkunde zwingend erforderlich.
Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder ist zu beachten, dass das Kind persönlich anwesend sein muss. Zudem müssen grundsätzlich alle Sorgeberechtigten der Antragstellung zustimmen. Nicht persönlich vorsprechende Sorgeberechtigte können ihre Zustimmung schriftlich erteilen.
Informationen zum Antragsverfahren sowie zu den anfallenden Gebühren finden Sie im Digitalen Rathaus der Stadt Roth. Dort stehen auch weitere Informationen zur Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen zur Verfügung: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2045976432530/leistungen
Terminvereinbarung empfohlen
Zur Vermeidung von Wartezeiten empfiehlt das Bürgerbüro eine vorherige Terminvereinbarung. Termine können online unter https://tevis.stadt-roth.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 09171 848-333 vereinbart werden.
Eine Vorsprache ohne Termin ist grundsätzlich ebenfalls möglich. In diesem Fall kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass das Anliegen noch am selben Tag bearbeitet werden kann.
Der Bearbeitungsstand bereits beantragter Ausweisdokumente kann jederzeit online über die Statusabfrage der Stadt Roth eingesehen werden. https://www.buergerservice-portal.de/bayern/roth/bsp_ewo_statusabfrageausweis_synchron
Das Bürgerbüro der Stadt Roth wünscht allen Reisenden eine erholsame und sichere Urlaubszeit.
Erstelldatumveröffentlicht am 24.06.2026