Aktuelles aus dem Rathaus
Bundestagswahl - Beantragung der Briefwahlunterlagen
Erstelldatum11.02.2025
Dem Wahlamt der Stadt Roth liegen die Stimmzettel inzwischen vor. Dies bedeudet, dass für alle bis dato beantragten Briefwahlunterlagen der Postversand veranlasst wurde. Eine persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist zudem ebenfalls ab sofort möglich.

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der 23 Wahllokale im Stadtgebiet Roth abgeben möchte, kann ab 13.01.2025 die Briefwahlunterlagen beantragen.
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen im Folgenden genauer beschrieben werden.
Beantragung mittels QR-Code > Tipp des Wahlamtes > sehr unkompliziert
Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen, nach Verfügbarkeit der Stimmzettel, auf dem Postweg bequem nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen - bestätigen - fertig.
Beantragung über das Bürgerserviceportal
Über das Bürgerservice-Portal können unter der Rubrik „Briefwahlantrag“ die Übersendung der Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen postalisch zugesandt.
Beantragung per E-Mail / Fax
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich. Bitte geben Sie gegebenenfalls eine abweichende Zustelladresse an. Emailadresse Wahlamt: buergerbuero@stadt-roth.de / Faxnummer: Faxnummer: 09171/848-339
Beantragung über die Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Roth, eingeworfen werden.
Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 10. Februar 2025 (je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel) bis einschließlich Freitag, 21. Februar 2025 (15:00 Uhr) im Bürgerbüro der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Foyer, Zimmer 01 möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.
Bei persönlicher Vorsprache empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro der Stadt Roth (zur Online-Terminvereinbarung). Nötigenfalls kann es ohne vorherige Terminvereinbarung unter Umständen auch zu längeren Wartezeiten kommen. Dabei könnte es unter ungünstigen Bedingungen auch vorkommen, dass Ihr persönlicher Briefwahlantrag an diesem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann, beispielsweise, wenn das Tageskontingent an Terminen bzw. Wartemarken bereits überschritten ist.
Bitte beachten Sie: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl sowie zur korrekten Kuvertierung bei.
Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschland portofrei) oder in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Wahlbriefe sollten spätestens am Donnerstag, den 20.02.2025 bei der Deutschen Post eingeliefert werden, damit eine Zustellung bis zum Wahltag sichergestellt werden kann. Alle bis Sonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr, bei der Stadt Roth eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.
Weitergehende Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier.
Bitte machen Sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Stadt Roth
Ihr Wahlamt