Der Bundestag hat in 2023 die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Seit dem 01.01.2024 ist eine Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung von Kinderreisepässen daher nicht mehr möglich.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B werden für das Kalenderjahr 2024 auf 340 v. H. festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2023 tritt damit keine Änderung ein. Weitere Informationen zur Festsetzung ...