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Aktuelles
Autor: Melanie Hanker

Stadt Roth erläutert Erhöhung der Abwassergebühren

Nachdem die Stadtwerke Roth in den letzten Tagen die aktuellen Gebührenbescheide verschickt hatten, stellten viele Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt fest, dass sich die Abwassergebühren um rund sechzig Prozent erhöht hatten. Diese sehr deutliche Steigerung führte und führt weiterhin zu vielen Rückfragen bei den Stadtwerken, wie auch bei der Stadtverwaltung Roth.

Wie es zu dieser Erhöhung kam, erläutert die Stadtverwaltung: Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat in seinen letzten Prüfberichten festgestellt, dass für die sogenannten kostenrechnenden Einrichtungen auch kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene, Benutzungsgebühren erhoben werden sollen. Die Stadt Roth führt unter anderem den städtischen Friedhof und die Abwasserbeseitigung als eine kostenrechnende und -deckende Einrichtung.
Diese Kostendeckung war aufgrund der zahlreichen notwendigen und daher auch durchgeführten Investitionen in die Infrastruktur – wie dem Ersetzen maroder Kanäle im Zuge von Straßenbaumaßnahmen, dem Neubau von Regenrückhaltebecken, -stauraumkanälen und -überlaufeinrichtungen im hohen sechsstelligen Bereich (jährlich) – nicht gegeben. Ebenso war die Kostendeckung wegen der laufenden Unterhalts- und Betriebskosten für die Kanalisation und die städtische Kläranlage nicht gegeben.

Letzte Gebührenkalkulation vor zehn Jahren
Zu berücksichtigen war hierbei insbesondere, dass die letzte Gebührenkalkulation für das Abwasser in den Jahren 2007 bis 2008 stattfand. Dabei wurde die "gesplittete Abwassergebühr", also getrennte Abwassergebühren von Schmutz- und Niederschlagswasser, eingeführt.

Die sehr umfangreiche und langwierige Kalkulation der Beiträge und Abwassergebühren (Benutzungsgebühren) umfasst nunmehr den Bemessungszeitraum von 2018 bis 2021. Im Jahr 2021 wird dann wieder neu kalkuliert.

Information der Öffentlichkeit
Als Berechnungsgrundlage für die neuen Gebühren dienen die jährlichen Betriebskostenabrechnungen der öffentlichen Entwässerungseinrichtung Roth für die Jahre 2014 bis 2017. Daher wurde bereits erstmals im Jahr 2017 von Seiten der Stadtverwaltung der Stadtrat und damit die Öffentlichkeit über dieses Procedere informiert und entsprechend beschlussmäßig aufbereitet.
Erneut thematisiert wurde der Sachverhalt in den öffentlichen Stadtratssitzungen vom 28. November 2017 und 26. Juni 2018, als ein rechtlich zulässiger Vorratsbeschluss zu Stande kam, der die rückwirkende Geltendmachung der neu zu kalkulierenden Gebühren zum 1. Januar 2018 zum Inhalt hatte.

Aufgrund des dargelegten Kostendeckungsprinzips wurden als kostendeckende Gebühren für Schmutzwasser 2,61 €/m³ und für Niederschlagswasser 0,32 €/m² ermittelt und in der öffentlichen Sitzung des Rother Stadtratsgremiums am 30. Oktober 2018 final beschlossen. Diese konkret beschlossenen Gebühren wurden anschließend, neben einem Bericht und der formalen Bekanntmachung in der örtlichen Presse, auch in der Dezember-Ausgabe von "Voll auf Draht" veröffentlicht.

Rechtsgrundlage
Mögliche Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums, das heißt nach 2021, ergeben, sind innerhalb des dann folgenden Bemessungszeitraums, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen soll, auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ebenfalls in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Als Rechtsbehelf gegen den zugegangenen Abwassergebührenbescheid besteht die Möglichkeit der Einlegung eines Widerspruches bei der Stadt Roth - jedoch hemmt der Widerspruch nicht die Gebührenforderung. 

Von Seiten der Stadtverwaltung wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Stadtwerke Roth hier als Dienstleister für die Stadt Roth tätig sind. In den Orts- und Stadtteilen, die ihr Frischwasser von einem der Zweckverbände beziehen, erhalten die Bürgerinnen und Bürger ihre Abrechnungen zeitnah direkt von der Stadt Roth. Es ist ferner vorgesehen, die Niederschlagswassergebührenbescheide dann ab April 2019 von der Stadt Roth zuzustellen.

Für weitere Fragen steht Frau Pieroth unter der Telefonnummer Telefonnummer: 09171 848-245 gerne zur Verfügung.

Artikel vom 29.01.2019