Stadt Roth (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer

FFP2-Masken für pflegende Angehörige

Ab Montag, 25. Januar verschickt die Stadt Roth im Auftrag des Freistaats Bayern kostenlose FFP2-Masken für pflegende Angehörige.

Seit Montag, 18. Januar gilt in Bayern die FFP2-Maskenpflicht in allen Geschäften sowie im öffentlichen Nahverkehr. Aus diesem Grund kündigte Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek bereits letzte Woche an, die pflegenden Angehörigen mit einer Million FFP2-Masken zu unterstützen.

Um Anfahrtswege für die Berechtigten zu vermeiden, wird die Stadt Roth die Masken per Post versenden. Jeder Hauptpflegeperson werden auf diesem Weg drei Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Als Nachweis dient ein Schreiben der Pflegekasse, aus dem der Pflegegrad der zu betreuenden pflegebedürftigen Person mit Wohnsitz im Stadtgebiet Roth hervorgeht. Eine Kopie oder ein Foto als Nachweis kann mit der dazugehörigen Lieferadresse sowohl postalisch an Stadt Roth, Kirchplatz 4, 91154 Roth, per Fax an 09171 848-559 oder auch per E-Mail an veranstaltungen(@)stadt-roth.de verschickt werden.

Fragen zum Versand der Masken werden während der üblichen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer Telefonnummer: 09171 848-512 beantwortet.

Artikel vom 08.02.2021
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