Stadt Roth (Druckversion)
Autor: Anke Freiman

Abstand auch auf Spielplätzen

Das Ordnungsamt der Stadt Roth hat der Hinweis erreicht, dass auf städtischen Spielplätzen nicht genügend auf den coronabedingt gebotenen Mindestabstand geachtet wurde. Bürgermeister Ralph Edelhäußer appelliert deshalb an alle Rother Bürger, sich weiterhin an die geltenden Regeln zu halten und auch bei den eigenen Kindern darauf zu achten.

Das Ordnungsamt hat einen Hinweis aus der Bevölkerung erhalten, wonach es in letzter Zeit auf Spielplätzen wiederholt zu größeren Menschenansammlungen gekommen ist und dadurch der zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch zwischen den Kindern gebotene Mindestabstand nicht eingehalten wurde.

Die Stadt Roth weist deshalb darauf hin, dass Kinder nach den aktuell geltenden Regelungen der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einen Spielplatz unter freiem Himmel nicht alleine, sondern nur in Begleitung Erwachsener besuchen dürfen. Die begleitenden Erwachsenen sind gehalten, jede Personenansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten.

„Ich habe volles Verständnis, dass das gerade auch für kleinere Kinder nicht immer leicht ist, aber hier sind die Eltern in der Pflicht, die Kinder anzuleiten. Deshalb muss auch immer ein Erwachsener beim Spielplatz-Besuch dabei sein“, erklärt Roths Erster Bürgermeister Ralph Edelhäußer. „Wir haben schließlich alle ein Interesse daran, dass diese Pandemie eher früher als später vorbei ist. Das gelingt aber nur, wenn wir uns alle an die Regeln halten“, ergänzt Rainer Hofer, der Leiter des Rother Ordnungsamtes.

Artikel vom 18.11.2020
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