Stadt Roth (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer

Kostenfreies Parken bei Märkten und Veranstaltungen

Seit November 2018 werden für die Parkeinrichtungen der Rother Stadtwerke Gebühren ab der ersten Minute erhoben. Als Betreiber der Parkdecks Schloss, Kulturfabrik und Sieh-Dich-Für-Weg (in Teilbereichen) sowie der Tiefgarage Zentrum mussten sie aufgrund des bis 2018 in den ersten zwei Stunden kostenfrei möglichen Parkens hohe Steuernachzahlungen leisten. Nun betrifft die Änderung der Parkgebühren auch die Veranstaltungen und Märkte in der Kreisstadt.

Hier konnten nämlich die Parkdecks bisher kostenfrei genutzt werden. Eine kostenfreie Öffnung, ohne einen entsprechenden monetären Ausgleich an die Stadtwerke zu leisten, ist aus den bekannten Gründen zukünftig nun zwar nicht mehr möglich, wie Florian Räbel, kaufmännischer Leiter der Stadtwerke, mitteilte. Doch die Bürger und Gäste der Stadt dürfen sich freuen: Die Stadtverwaltung hat sich entschlossen, zu den großen Rother Veranstaltungen die Kosten für die Öffnung zu übernehmen, um zumindest dann weiterhin den kostenfreien Parkservice anbieten zu können.

Neben den Märkten (Lichtmess-, Oster-, Johanni-, Kirchweih- und Matthäusmarkt) sind die Parkeinrichtungen künftig auch zum Spargelfest mit Fränkischem Abend, zum Frühlingsfest, zum „Festival der Wirte“, zur Kirchweih, zum Altstadtfest und zur langen Einkaufs- und Kulturnacht „AbendROTH“ kostenfrei für die Besucher geöffnet.

Insgesamt wird für diesen bürger- und gästefreundlichen Service im städtischen Haushalt ab dem Jahr 2020 eine Summe von 10.000 Euro angesetzt. Eine Übersicht mit allen Terminen, zu denen die Parkeinrichtungen kostenfrei geöffnet sind, ist darüber hinaus unter Kostenfreies Parken zu Veranstaltungen (PDF-Datei) zu finden.

Artikel vom 13.05.2020
http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/aktuelles