Die Hebesätze der Grundsteuer A und B werden für das Kalenderjahr 2023 auf 340 v. H. festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 tritt damit bei der Grundsteuer keine Änderung ein.
Zum Start des Rother Christkindlesmarkt 2022 wurden die neuen Glühweintassen nach dem Design der Abenberger Künstlerin Sabine Weigand vorgestellt. Um die alten Tassen einer sinnvollen Verwendung ...