Stadt Roth (Druckversion)

Rother Frühlingsfest 2024

Wir freuen uns, Sie vom 26. bis 29. April 2024 begrüßen zu dürfen.

Mit dem Rother Frühlingsfest startet dieses Jahr bereits am 26. April traditionell die Volksfestsaison im Landkreis. In den vier Tagen bis 29. April stehen neben bekannten und beliebten Stimmungsbands und Kapellen im Festzelt, auf dem Festplatz eine bunte Mischung aus Fahrgeschäften und Imbissbetrieben auf dem Programm. Am Frühlingsfest-Montag verabschiedet sich das Rother Frühlingsfest, bis man sich im August auf der Rother Kirchweih wiedersieht!

Programm & Fahrgeschäfte

Ausführliche Informationen zum Frühlingsfestprogramm finden Sie anbei als PDF-Datei.

Fahrgeschäfte und Verkaufsstände auf dem Festplatz:
Auto-Scooter, „Der große Crash“
"Let's Dance" 
"Wellenflug"
Kindersportkarussell 
Kinderflieger „MINI UFO JET“
Kinderschiffschaukel 
Schiesswagen „Jagdhütte“ 
„Lustige Angelei“ 
Pfeilwerfen „Kellers Spieleparadies“
Lose Grömer 
Greifer „Pink Date“
Spielautomat „Piratenschatz“
Luftballonkutsche
Ungarische Langos
Bauers „Rollende Metzgerei“ 
Ströbels Eisbar
Färbers Knusperhaus
Fischbraterei Krämer
Imbiss Krammer
Stefans Creperie

Parkmöglichkeiten

Die Tiefgarage „Zentrum“ sowie die Parkdecks „Schloss“ und „Kulturfabrik“ sind von Freitag (ab 16:00 Uhr) bis einschließlich Montag kostenfrei für die Besucher geöffnet. Die Schließung der Tiefgarage "Zentrum" erfolgt täglich um 1:00 Uhr nachts, die beiden anderen Parkeinrichtungen sind durchgehend geöffnet.

Weitere Parkmöglichkeiten stehen in der Otto-Schrimpff-Straße und an der „Steinernen Eiche“ zur Verfügung.

Sonderfahrten "Gredl"

Dieses Jahr bietet die Deutsche Bahn auf vielfachen Wunsch an den Frühlingsfest-Abenden Freitag - Montag Sonderfahrten mit der "Gredl" zwischen Roth und Hilpoltstein an. Diese können sehr gerne genutzt werden.

Sperrung des Festplatzes

Wegen der Veranstaltungen "Rund ums Rad" sowie dem "Rother Frühlingsfest"  steht der Festplatz von Mittwoch, 17. April bis einschließlich Mittwoch, 1. Mai als Parkplatz nicht zur Verfügung. 

Als Ausweichplatz kann während dieser Zeit der P+R Parkplatz "Steinerne Eiche" genutzt werden.

Allgemeinverfügung

Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG);
Allgemeinverfügung zur Unterbindung und Abwehr von Gefahren und Störungen während des Rother Frühlingsfestes

Die Stadt Roth erlässt als Sicherheitsbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit folgende

Allgemeinverfügung

  1. Den Besuchern des im Anhang durch rote Schraffur gekennzeichneten Bereiches (Festgelände) wird über das Rother Frühlingsfest in der Zeit vom ersten Frühlingsfesttag, Freitag, 26.04.2024, 16.00 Uhr bis zum letzten Frühlingsfesttag, Montag, 29.04.2024, 24.00 Uhr beim Betreten dieser Fläche (Lageplan) untersagt

    1.1. Alkoholische Getränke jeglicher Art mitzuführen
    1.2. Schankgefäße und Getränkebehälter (z.B. Bierkrüge, Flaschen, Dosen) außerhalb der Bewirtungsbereiche mitzuführen
    1.3. Alkoholische Getränke außerhalb der Bewirtungsbereiche zu sich zu nehmen
     
  2. In dem im Anhang (PDF-Datei) durch blaue Schraffur gekennzeichneten öffentlichen und öffentlich zugänglichen Bereich (erweiterter Schutzbereich) wird über das Rother Frühlingsfest in der Zeit vom ersten Frühlingsfesttag, Freitag, 26.04.2024, 16.00 Uhr bis zum letzten Frühlingsfesttag, Montag, 29.04.2024, 24.00 Uhr innerhalb dieser Fläche (Lageplan) untersagt

    2.1 Alkoholische Getränke jeglicher Art außerhalb von Gaststättenbetrieben mitzuführen und/oder zu konsumieren
    2.2. Schankgefäße und Getränkebehälter (z.B. Bierkrüge, Flaschen, Dosen) außerhalb von Gaststättenbetrieben mitzuführen
     
  3. Bei Verdacht eines Verstoßes gegen Nr. 1 oder 2 hat die betreffende Person eine  Kontrolle und/oder Durchsuchung durch von der Stadt Roth beauftragte Personen oder durch die Polizei zu dulden.
     
  4. Im Falle eines Verstoßes erfolgt die Wegnahme der unter Nr. 1 und 2 benannten Gegenstände bzw. die Unterbindung des Verstoßes durch unmittelbaren Zwang, Sicherstellung und Vernichtung.
     
  5. Die sofortige Vollziehung der vorstehenden Nrn. 1-4 wird angeordnet.
     
  6. Kosten für die Verfügung werden nicht erhoben.
     
  7. Diese Allgemeinverfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.

STADT ROTH
Roth, 17.04.2024

Andreas Buckreus
Erster Bürgermeister 

Sonderverkehrsregelung

ab Freitag, 26.04.2024 bis einschließlich Montag, 29.04.2024

  1. Der „Lohgartenweg“, die „Ratiborerstraße“ so­wie die „Otto-Schrimpff-Straße“ zwischen dem Bayka-Parkplatz und der Straße „Am Brühl“, werden für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
  2. Für Anlieger und Schausteller erfolgt die Zufahrt zum Festplatz über den Stadtpark, die Abfahrt über die Straße „Am Brühl“. Die „Otto-Schrimpff-Straße“ ist zwischen „Parkstraße“ und Straße „Am Brühl“, die Straße „Am Brühl“ ist zwischen Festplatz und „Kellerweg“ als Einbahnstraße ausgewiesen.
  3. Die Strecke zwischen dem Festplatz und Schießhaus über die Straßen „Am Stadtpark“ und “Am Hasenbühl“ zur „Hilpoltsteiner Straße“ ist als Zufahrt für Rettungsfahrzeuge beschil­dert. Es wird darauf hingewiesen, dass verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge kostenpflich­tig abgeschleppt werden. Die Polizeiinspektion Roth ist hiervon verständigt.

Sonstige Änderungen:

  1. In der Straße „Am Brühl“ sind drei Taxistände und 2 Behindertenparkplätze ausgewiesen.
    Die Festbesucher haben auch die Möglichkeit, das Anrufsammeltaxi von den Haltestellen "Städtlerstraße" und "Friedhof" nach vorheriger Anmeldung zu benutzen.

  2. Die Tiefgarage in der „Städtlerstraße“ ist während der Festtage jeweils bis 1.00 Uhr kostenlos geöffnet, am Freitag ab 16.00 Uhr. Die Tiefgarage Zentrum sowie die Parkdecks Schloss und Kulturfabrik sind ab Freitag (16.00 Uhr) bis einschl. Montag kostenfrei für alle Gäste geöffnet. Die Schließung der Parkeinrichtung "Zentrum" erfolgt täglich um 01:00 Uhr Nachts, die beiden anderen Parkeinrichtungen sind durchgehend geöffnet.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die städtische Verkehrsüberwachung den ruhenden Verkehr überprüft.

    Stadt Roth, Ordnungsamt
    Roth, 19.04.2024

Biermarkenvorverkauf & Tischreservierungen

15. April bis 26. April 2023 in der Tourist-Information im Schloss Ratibor, Hauptstraße 1, 91154 Roth

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Preis pro Biermarke 9.60

EC-Kartenzahlung möglich.

Beim Kauf von 10 Biermarken gibt es eine Biermarke gratis. Biermarken gelten auch für die Rother Kirchweih 2024 im August.

Größere Biermarkenbestellungen (ab 30 Stück) sowie Tischreservierungen sind im Zeitraum vom 15. April bis 24. April entweder telefonisch unter Tel.: 01520/ 3961519 oder via E-Mail unter info@festzelte-gschrey.de möglich.

(!Achtung! - nicht wie im Programmheft steht über das Reservierungssystem auf www.festzelte-gschrey.de, dies ist leider aus technischen Gründen derzeit nicht möglich!)

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