Stadt Roth (Druckversion)

So erreichen Sie uns

Telefonnummer: 09171 848-243 (Gewerbesteuer)
Telefonnummer: 09171 848-244 (Grundsteuer und Hundesteuer)
steuern(@)stadt-roth.de

Telefonnummer: 09171 848-245 (Abwassergebühren, Niederschlagwasser)
Telefonnummer: 09171 848-246 (Abwassergebühren, Niederschlagwasser)
gebuehren(@)stadt-roth.de

Faxnummer: 09171 848-249 (Faxnummer)

Zuständigkeiten

Das Steueramt der Stadt Roth ist der Finanzverwaltung angegliedert. Hauptaufgabengebiet ist die Festsetzung der Gemeindeabgaben (Gewerbe-, Grund-, Hundesteuer und Niederschlags- sowie Schmutzwassergebühren) der Stadt Roth.

Die aus den Gemeindesteuern erzielten Einnahmen stellen eine Haupteinnahmequelle im städtischen Haushalt dar. Sie dienen der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben der Stadt Roth und kommen somit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt zu Gute.

Die Niederschlags- bzw. Schmutzwassergebühren dienen der Refinanzierung der auf die Niederschlags- bzw. Schmutzwasserbeseitigung entfallenden Aufwendungen.

Gewerbesteuer

Ansprechpartner:

Grundsteuer

Ansprechpartner:

Hundesteuer

Zehn Jahre nach Einführung der letzten Hundesteuersatzung wurde im Stadtrat mehrheitlich eine Neufassung der Hundesteuersatzung mit Wirkung zum 01. Januar 2024 beschlossen: damit steigt der Hundesteuersatz von jährlich 60 Euro auf 80 Euro pro Vierbeiner. 

Eine hälftige Steuerermäßigung gibt es dabei weiterhin für Hunde, die auf Einöden gehalten werden. Wer einen Hund aus einem mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl aufgenommen hat, erhält für maximal 12 Monate eine Steuerermäßigung.

Mit der Satzung gänzlich neu eingeführt wird ein, im Vergleich zum normalen Steuersatz, um das Zehnfache erhöhter Steuersatz für Kampfhunde. Die Stadt Roth passt sich damit an die umliegenden Kommunen an.

Auch in Hinblick auf die Anzeigepflichten und sonstigen Pflichten gibt es Erweiterungen und Konkretisierungen. Demzufolge ist das Tragen der  Hundesteuermarke zukünftig Pflicht.

 

Ansprechpartner:

Formulare / Satzung

Vermögens- und Haftpflichtversicherungen

Ansprechpartner:

SEPA-Lastschriftverfahren

Weitere Informationen zum Thema SEPA finden Sie unter www.sepadeutschland.de oder bei Ihrem Kreditinstitut. Bei Fragen können Sie sich auch an die Stadtkasse Roth, Frau Ziegler (Telefonnummer: 09171 848-222) wenden.

Aktuelle Steuerhebesätze

Grundsteuer A 340 %

Grundsteuer B 340 %

Gewerbesteuer 360 %

Hundesteuer bisher 60,00 Euro, ab 01.01.2024 80,00 Euro (Kampfhunde 800,00 Euro)

http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/verwaltung-buergerservice/aemter-und-sachgebiete/finanzverwaltung/steueramt