Stadt Roth (Druckversion)

Standesamt

EINGESCHRÄNKTER DIENSTBETRIEB IM STANDESAMT

Bis auf Weiteres ist das Standesamt Roth wegen Umbauarbeiten nur eingescährnkt erreichbar. Das Ausstellen von Urkunden o.ä. ist nicht ggf. nicht sofort möglich.

Bitte informieren Sie sich vor dem Behördengang telefonisch unter der Telefonnummer 09171 848-0, ob Ihr Ansprechpartner erreichbar ist und Ihr Anliegen bearbeitet werden kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Ansprechpartner:

Christian Haußner, Telefonnummer: 09171 848-311
Michaela Pfaller, Telefonnummer: 09171 848-342

Fax, 09171 848-349

Zuständigkeiten

Das Standesamt umfasst diese Schwerpunkte:

Geburten:

Heiraten:

Sterbefälle:

Sonstiges:

  • jegliche standesamtliche Beurkundungen
  • Aussiedlerangelegenheiten
  • Kirchenaustritt

Eheschließung

Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Roth, wenn Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Roth haben. Falls Sie in Roth heiraten möchten, aber Sie nicht Ihren Wohnsitz hier haben, müssen Sie Ihre Eheschließung an Ihrem Wohnsitz anmelden und angeben, dass Sie am Standesamt Roth heiraten möchten. Wir werden dann vom zuständigen Wohnsitz-Standesbeamten verständigt, dass die Prüfung der Urkunden ergeben hat, dass die Eheschließung in Roth stattfinden kann. Sie können dann nach erfolgter Anmeldung mit dem Eheschließungsstandesbeamten in Roth Ihren Heiratstermin vereinbaren.

Bedenken Sie bitte, dass in diesem Falle eine zusätzliche Gebühr anfällt.

 

Eheschließung mit Auslandsbeteiligung


Nutzen Sie bitte wenn möglich bei Sachverhalten mit Auslandsbeteiligung (Eheschließung in Roth, Heirat im Ausland, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, Nachbeurkundung eines Personenstandsfalls im Ausland) die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung. So ist sichergestellt, dass für Ihr Anliegen ausreichend Beratungszeit zur Verfügung steht.

Ansprechpartner:
Christian Haußner, 09171 848-311

 

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie volljährig und geschäftsfähig sind, noch nie verheiratet waren (also ledig sind) und keine Kinder haben, so genügt zur Anmeldung ihrer Eheschließung die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, einer Aufenthaltsbe-scheinigung bei Wohnsitz außerhalb von Roth) sowie eine neue (nicht älter als sechs Monate) beglaubigte Abschrift aus ihrem Geburtseintrag.

In allen anderen Fällen kontaktieren Sie uns bitte.

 

Persönliches Erscheinen zur Anmeldung

Wenn ein Verlobter aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen kann, ist es erforderlich, dass von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird. Spätestens am Tag der Eheschließung muss der vollmachtgebende Verlobte die Eheanmeldung persönlich unterschreiben und der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit prüfen; von dieser ist die Eheschließung abhängig. 

 

Fristen

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin durchgeführt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte Ihre Anmeldung spätestens zwei Wochen vor Ihrer geplanten Eheschließung erfolgen. Bedenken Sie bitte, dass v. a. bei kurzfristiger Eheanmeldung nicht immer der ge-wünschte Termin garantiert werden kann.

 

Wichtig

Beachten Sie bitte, dass ohne Anmeldung der Eheschließung keine Eheschließung erfolgen kann, auch wenn Sie schon Gaststätte und Kirche fest gebucht haben! Sobald der Eheschließungstermin endgültig feststeht, erhalten Sie von uns hierüber eine schriftliche Bestätigung.

 

Trausaal

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