Ansprechpartner:
Christa Fleischer
Telefonnummer: 09171 848-413
Elke Kabus
Telefonnummer: 09171/848-429
Rechtsgrundlagen:
Für die Möglichkeit, ein Grundstück an die öffentliche Kanalisation anzuschließen, sind nach Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Herstellungsbeiträge zu erheben.
Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet.