Stadt Roth (Druckversion)

Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister

Führungszeugnisse können im Bürgerbüro, Rathaus, Zimmer 1, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister können im Ordnungsamt, Zimmer 5 beantragt werden.
Wird das Führungszeugnis oder die Gewerbezentralregisterauskunft für eine Behörde benötigt, dann ist es erforderlich, dass die genaue Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck angegeben wird. Für erweiterte Führungszeugnisse muss schriftlich nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.

Die Beantragung ist jeweils nur durch den Antragsteller persönlich möglich. Entweder mittels persönlicher Vorsprache im Rathaus der Stadt oder mittels schriftlichem Antrag im Original auf dem Postweg.  Bei schriftlicher Beantragung ist es allerdings zwingend erforderlich, dass Ihre Unterschrift auf dem Antrag amtlich oder öffentlich beglaubigt wurde.

Gebühren: 13,00 €

Informations-Flyer zum neuen Führungszeugnis (PDF-Datei)

Vordruck: Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses (PDF-Datei)

Videotutorial: Online-Antrag Führungszeugnis

Führungszeugnis online beantragen

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich den persönlichen Behördengang ersparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse bequeme online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Dieses einfache Verfahren steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen. In verschiedensten Lebenslagen muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes.

Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Damit wurde ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der elektronische Personalausweis mit eID-Funktion, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät/Smartphone. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.

Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder ihrer eID-Karte für Unionsbürger nutzen.

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer Onlinebeantragung Führungszeugnis (PDF-Datei) oder beim Bundesamt für Justiz.

http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/verwaltung/ordnung-und-soziales/fuehrungszeugnis-/-gewerbezentralregisterauszug