Stadt Roth (Druckversion)

Plakatierungen

Anträge zur Plakatierung werden im Ordnungsamt gestellt. Hierzu werden folgende Informationen benötigt:

  • Ansprechpartner
  • Grund der Plakatierung
  • Aufstellungsorte
  • Anzahl der Plakate
  • Aufstellzeitraum

Plakatierungen, die nicht angezeigt wurden, ziehen eine Verwarnung oder ein Bußgeldverfahren nach sich. Es darf nur für Veranstaltungen plakatiert werden, die auch in Roth stattfinden.

Der Antrag kann hier heruntergeladen werden (PDF-Datei).

Ansprechpartner:

  • Marlon Paszinger
    Telefonnummer: 09171 848-312
  • Steffen Merkl
    Telefonnummer: 09171 848-313
http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/verwaltung/ordnung-und-soziales/plakatiergenehmigungen