Stadt Roth (Druckversion)

Marktfestsetzung

Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.

Eine Festsetzung ist in folgenden Fällen notwendig:

  • Messen
  • Ausstellungen
  • Jahrmarkt
  • Spezialmarkt

Detaillierte Informationen zur Marktfestsetzung unter Verwaltungsservice Bayern

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen, auch zu den Themen

  • Flohmarkt
  • Trödelmarkt

Ansprechpartner:

  • Wolfgang Biel
    Telefonnummer: 09171 848-322
http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/verwaltung/ordnung-und-soziales/marktfestsetzungen