Marktfestsetzung
Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
Eine Festsetzung ist in folgenden Fällen notwendig:
- Messen
- Ausstellungen
- Jahrmarkt
- Spezialmarkt
Detaillierte Informationen zur Marktfestsetzung unter Verwaltungsservice Bayern
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen, auch zu den Themen
- Flohmarkt
- Trödelmarkt
Ansprechpartner:
- Wolfgang Biel
Telefonnummer: 09171 848-322