Stadt Roth (Druckversion)

Hundehaltung

Die Stadt Roth legt Wert auf eine ordnungsgemäße Hundehaltung. In der vom Ordnungsamt herausgegebenen Informationsbroschüre Rund um den Hund (PDF-Datei) wird umfassend auf die für einen verantwortungsbewussten Hundehalter wichtigen Verhaltensregeln eingegangen. Bitte informieren Sie sich dort über einschlägigen Vorschriften sowie über Themen wie:

  • Hundeverbot
  • Anleinpflicht
  • Freilauf
  • Hundevorfälle
  • Kampfhunde
  • Hundesteuerpflicht
  • Verunreinigungen

Hundevorfälle

Bei Vorfällen mit aggressiven Hunden („Hund beißt Mensch“; „Hund beißt Hund“) wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei oder an das Ordnungsamt.

Bitte stellen Sie den Fall schriftlich, unter Angabe des Absenders dar und geben Sie dabei Ort, Datum mit Zeitangabe, Beteiligte, Zeugen sowie den Hergang des Vorfalls an.

Gern können Sie den Vordruck für die Mitteilung des (Beiß-)Vorfalls (PDF-Datei) verwenden.

Ansprechpartner:

  • Wolfgang Biel
    Telefonnummer: 09171 848-322

Kampfhunde

Als Kampfhunde werden Hunde bezeichnet, von denen eine gewisse Gefährlichkeit ausgehen kann. In Bayern gelten die Rassen als Kampfhunde, die in der Verordnung über „Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 10.07.1992 zuletzt geändert am 04.09.2002 abschließend aufgeführt wurden.
Die Haltung solcher Tiere ist genehmigungspflichtig.

Weitere Informationen finden Sie unter Verwaltungsservice Bayern

Ansprechpartner:

  • Wolfgang Biel
    Telefonnummer: 09171 848-322

Hundesteuer

Zehn Jahre nach Einführung der letzten Hundesteuersatzung wurde im Stadtrat mehrheitlich eine Neufassung der Hundesteuersatzung mit Wirkung zum 01. Januar 2024 beschlossen: damit steigt der Hundesteuersatz von jährlich 60 Euro auf 80 Euro pro Vierbeiner. 

Eine hälftige Steuerermäßigung gibt es dabei weiterhin für Hunde, die auf Einöden gehalten werden. Wer einen Hund aus einen Tierheim aufgenommen hat, erhält für maximal 12 Monate eine Steuerermäßigung.

Mit der Satzung gänzlich neu eingeführt wird ein, im Vergleich zum normalen Steuersatz, um das Zehnfache erhöhter Steuersatz für Kampfhunde. Die Stadt Roth passt sich damit an die umliegenden Kommunen an.

Auch in Hinblick auf die Anzeigepflichten und sonstigen Pflichten gibt es Erweiterungen und Konkretisierungen. Demzufolge ist das Tragen der  Hundesteuermarke zukünftig Pflicht.

 

Ansprechpartner:

  • Katrin Käppner
    Telefonnummer: 09171 848-244

Formulare / Satzung

http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/verwaltung/ordnung-und-soziales/hunde