Gewerbeamt
Das Gewerbeamt nimmt Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen entgegen. Gerne in erster Linie per Post / E-Mail (ordnungsamt(@)stadt-roth.de).
Die gewerberechtliche Anzeigepflicht besteht bei Beginn, Verlegung oder Aufgabe eines selbstständigen Gewerbebetriebes sowie bei Wechsel oder Ausdehnung der Tätigkeit.
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis (Kopie)
- im Handelsregister eingetragene Betriebe: Handelsregisterauszug
- für genehmigungspflichtige Tätigkeiten (Makler): Erlaubnis, falls diese schon vorhanden
- Ein ausgefülltes Meldeformular
Gebühren: 25,00 € bis 50,00 €
Ansprechpartner:
- Marlon Paszinger
Telefonnummer: 09171 848-312