Stadt Roth (Druckversion)

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt nimmt Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen entgegen. Gerne in erster Linie per Post / E-Mail (ordnungsamt(@)stadt-roth.de).

Die gewerberechtliche Anzeigepflicht besteht bei Beginn, Verlegung oder Aufgabe eines selbstständigen Gewerbebetriebes sowie bei Wechsel oder Ausdehnung der Tätigkeit.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Personalausweis (Kopie)
  • im Handelsregister eingetragene Betriebe: Handelsregisterauszug
  • für genehmigungspflichtige Tätigkeiten (Makler): Erlaubnis, falls diese schon vorhanden
  • Ein ausgefülltes Meldeformular

Gebühren: 25,00 € bis 50,00 €

Ansprechpartner:

  • Marlon Paszinger
    Telefonnummer: 09171 848-312
http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/verwaltung/ordnung-und-soziales/gewerbean-um-und-abmeldungen