Stadt Roth (Druckversion)

GUTE ORIENTIERUNG IST LEBENSWICHTIG!

Die Gemeinden müssen gemäß Gemeindeordnung (GO) für eine rasche und zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet sorgen. Sie gewährleisten dadurch insbesondere in Notfällen einen effektiven Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei, sie erleichtern amtliche Zustellungen, aber auch den privaten Besucherverkehr.

Neben Straßennamen tragen Hausnummern wesentlich zur Orientierung im Ortsbereich bei. Die Gemeinden müssen darauf achten, dass Hausnummern so angebracht werden, dass sie eine einwandfreie Orientierung ermöglichen. Vor allem bei dringenden Rettungseinsätzen ist es wichtig, dass die Hausnummern vom fahrenden Auto aus und insbesondere bei Dunkelheit einwandfrei zu erkennen sind. Beleuchtete Hausnummernschilder sind dafür besonders geeignet. In Neubaugebieten und an Neubauten sollte die Orientierung durch eine vorläufige Beschilderung an Bauzäunen oder Hauswänden ermöglicht werden.

Hausnummernschilder müssen in einwandfreiem Zustand gehalten werden. Auch verschmutzte, beschädigte, unleserliche, von Ästen oder Vorbauten verdeckte Schilder beeinträchtigen die Orientierung.

Der Eigentümer des Gebäudes hat die Kosten der erstmaligen Anbringung sowie etwa notwendiger Änderungen oder Erneuerungen der Hausnummern zu tragen.

Auf die Notwendigkeit und Bedeutung einer raschen und zuverlässigen Orientierung, insbesondere für Sicherheits- und Notdienste wird hiermit hingewiesen. 

Entspricht Ihre Hausnummer den o. a. Anforderungen?

 

Rechtsgrundlage:
Satzung über Hausnummerierung (PDF-Datei)

Sachbearbeitung: Bauamt Telefonnummer: Tel. 09171/848-424

http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/verwaltung/stadtbauamt/bauverwaltung/hausnummerierung