Stadt Roth (Druckversion)

Ansprechpartner:
Doris Reithinger
Telefonnummer: 09171 848-444
Faxnummer: 09171 848-469

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind u. a. für die erstmalige Herstellung einer Ortsstrasse mit Erschließungsfunktion Anliegerbeiträge zu erheben.

Nach welchen Maßgaben die Erhebung des Erschließungsbeitrages erfolgt, ist in der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrags in der Stadt Roth festgelegt.

 

Rechtsgrundlage:Erschließungsbeitragssatzung - EBS (PDF-Datei)

http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/verwaltung/stadtbauamt/bauverwaltung/erschliessungsbeitrag