Stadt Roth (Druckversion)

Veranstaltungen

Veranstaltungen jeglicher Art sind dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dazu kann dieses Formblatt (PDF-Datei) verwendet werden.

Grundsätzlich ist jede Veranstaltung anzeigepflichtig. Ausnahme: private Feste

Beispiele für eine Veranstaltung:

  • Faschingsball
  • Vereinsfeier
  • Weihnachtsfeier
  • Silvesterball

Die Veranstaltungen sind mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Ansprechpartner:

  • Marlon Paszinger
    Telefonnummer: 09171 848-312
  • Steffen Merkl
    Telefonnummer: 09171 848-313
http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/verwaltung/ordnung-und-soziales/veranstaltungen