Aufstellen von Spielautomaten
Wer Spielautomaten aufstellen möchte, benötigt folgende Unterlagen:
- allgemeine Aufstellerlaubnis
- Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes
Die Aufstellerlaubnis erhält man
- auf schriftlichen Antrag per E-Mail oder postalisch beim Ordnungsamt,
- Vorlage eines Führungszeugnisses und
- Vorlage einer Gewerbezentralregisterauskunft
Die Kostet betragen derzeit 204,00 €.
Die Geeignetheitsbescheinigung wird durch das Ordnungsamt nach vorheriger Ortsprüfung ausgestellt. Die Kosten betragen derzeit 50,00 €. Hierzu muss ein Antrag vorliegen.
Ansprechpartner:
- Steffen Merkl
Telefonnummer: 09171 848-313