Stadt Roth (Druckversion)

Aufstellen von Spielautomaten

Wer Spielautomaten aufstellen möchte, benötigt folgende Unterlagen:

  • allgemeine Aufstellerlaubnis
  • Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes

Die Aufstellerlaubnis erhält man

  • auf schriftlichen Antrag per E-Mail oder postalisch beim Ordnungsamt,
  • Vorlage eines Führungszeugnisses und
  • Vorlage einer Gewerbezentralregisterauskunft

Die Kostet betragen derzeit 204,00 €.

Die Geeignetheitsbescheinigung wird durch das Ordnungsamt nach vorheriger Ortsprüfung ausgestellt. Die Kosten betragen derzeit 50,00 €. Hierzu muss ein Antrag vorliegen.

Ansprechpartner:

  • Steffen Merkl
    Telefonnummer: 09171 848-313
http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/verwaltung/ordnung-und-soziales/spielautomaten