Stadt Roth (Druckversion)

Aktuelles:
- Informationen zum Pflichtumtausch von nicht befristeten Kartenführerscheinen (PDF-Datei)
- Umzug der Führerscheinstelle am Landratsamt Roth (PDF-Datei)

Anträge zur Erteilung einer Fahrerlaubnis werden im Bürgerbüro, zur Bestätigung der Meldedaten, abgegeben und dem Landratsamt zur endgültigen Entscheidung weitergeleitet.

  • Erstantrag für Fahranfänger
  • Erweiterung einer Fahrerlaubnis
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
  • Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
  • Umtausch einer Fahrerlaubnis in einen Scheckkartenführerschein (gebührenfrei)
  • Beantragung Ersatzführerschein, z.B. bei Verlust oder Unbrauchbarkeit (gebührenfrei)
  • Verlängerung von Führerscheinklassen LKW (C) und Bus (D)
  • Erteilung und Verlängerung von Fahrgastbeförderungserlaubnissen (Taxi-Schein)
  • Umschreibung Führerschein nach Heirat (gebührenfrei)
  • Umschreibung Führerschein nach Augenkorrektur (gebührenfrei)

Weiterführende Informationen und Vordrucke zum Download bzgl. der einzelnen Führerscheinanträge finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Roth.

Gebühren bei der Stadt Roth: 5,10 €
(gesonderte Gebührenerhebung beim Landratsamt Roth)

http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/verwaltung/ordnung-und-soziales/fuehrerscheinantraege