Aktuelles:
- Informationen zum Pflichtumtausch von nicht befristeten Kartenführerscheinen (PDF-Datei)
- Umzug der Führerscheinstelle am Landratsamt Roth (PDF-Datei)
Anträge zur Erteilung einer Fahrerlaubnis werden im Bürgerbüro, zur Bestätigung der Meldedaten, abgegeben und dem Landratsamt zur endgültigen Entscheidung weitergeleitet.
- Erstantrag für Fahranfänger
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Umtausch einer Fahrerlaubnis in einen Scheckkartenführerschein (gebührenfrei)
- Beantragung Ersatzführerschein, z.B. bei Verlust oder Unbrauchbarkeit (gebührenfrei)
- Verlängerung von Führerscheinklassen LKW (C) und Bus (D)
- Erteilung und Verlängerung von Fahrgastbeförderungserlaubnissen (Taxi-Schein)
- Umschreibung Führerschein nach Heirat (gebührenfrei)
- Umschreibung Führerschein nach Augenkorrektur (gebührenfrei)
Weiterführende Informationen und Vordrucke zum Download bzgl. der einzelnen Führerscheinanträge finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Roth.
Gebühren bei der Stadt Roth: 5,10 €
(gesonderte Gebührenerhebung beim Landratsamt Roth)