Stadt Roth (Druckversion)

Im Kataster (auch Liegenschaftskataster) werden alle Flurstücke nach ihrer Lage, Nutzung, Größe etc. verzeichnet und dargestellt. Das Kataster (vormals Flurbuch genannt) wird vom Vermessungsamt Schwabach geführt und ist Basis des Grundbuchs.

Hauptteile des Katasters sind die Katasterbücher mit der Beschreibung der Grundstücke (Lage, Adresse, Nutzungsart, Größe, Gebäude, Eigentümer...) und das sie darstellende Kartenwerk (Katastermappe, Liegenschaftskarte). Das Vermessungsamt erstellt den amtlichen Lageplan des Grundstücks.

Die Bayer. Vermessungsverwaltung bietet den Kommunen einen neuen Service an – den Katasterauszug für Bauvorlagen online. Die Stadt Roth hat einen entsprechenden Zugang erhalten und kann nun für Bauantragssteller die amtlichen Lageplanunterlagen vor Ort bestellen und sofort ausdrucken. Diese Lageplanunterlagen mit entsprechendem Nachbarschaftsverzeichnis können gegen die von der Landesvermessungsverwaltung vorgegebene Gebühr von 36,00 Euro sofort ausgegeben werden.

Diese können nun während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt der Stadt Roth, Allee 9, beantragt und sofort entgegengenommen werden. Ansprechpartner ist Herr Chen (Tel. 09171/848-427).

In der Gebühr enthalten ist ein Lageplan. Zusätzlich werden die Grundstücks- und Eigentümerdaten der angrenzenden Grundstücke mit ausgegeben, ein wichtiges Unterstützungsmittel für den Bauherrn bei der Information bzw. Beteiligung der Nachbarn im Zuge des Bauantragsverfahrens.

Den Antrag können Sie hier (PDF-Datei) herunterladen.

http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/verwaltung-buergerservice/aemter-und-sachgebiete/stadtbauamt/stadtplanung/katasterauszuege