Alle Infos zur (voraussichtlich vorgezogenen) Bundestagswahl am 23.02.2025: Stadt Roth

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Alle Infos zur (voraussichtlich vorgezogenen) Bundestagswahl am 23.02.2025

Am 23. Februar 2025 findet voraussichtlich die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Die Wahllokale zur Wahl des Bundestages am 23. Februar 2025 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet der Stadt Roth ist in 23 Urnenwahlbezirke und 14 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die rund 300 Wahlhelfer.

Wir bitten um Beachtung: Die Erteilung von Wahlscheinen ist nicht vor Zulassung der Wahlvorschläge und nicht vor Ablauf der Beschwerdefrist möglich. Erst dann kann auch mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden. Für Druck und Auslieferung der Stimmzettel über die Kreiswahlleiter an die Gemeinden werden zudem mehrere Tage benötigt. Die Briefwahlunterlagen können daher voraussichtlich erst etwa 2 bis 3 Wochen vor dem Wahltag (somit ab ca. Anfang Februar 2025) an die Wahlberechtigten verschickt und ausgehändigt werden.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Auslandsdeutsche

Das Wahlrecht steht zudem dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, bei der Gemeindeverwaltung der letzten gemeldeten Hauptwohnung im Inland, stellen.

- Informationen und Antragsvordrucke der Bundeswahlleiterin für Auslandsdeutsche

Wahl im Wahllokal

Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis und/oder Reisepass) mitzubringen. Zur Not kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist.

In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Mitte Januar versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 02.02.2025 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt der Stadt Roth.

Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses erfolgen.

Übersicht Wahlräume

WahlbezirkBezeichnungStandortBarrierefreiheit
0001Seckendorff-Schloß / VHS, EGHilpoltsteiner Straße 2a, Rothja
0002Anton-Seitz-Mittelschule, EG, Zimmer 111Peter-Henlein-Straße 1, Rothja
0003 Anton-Seitz-Mittelschule, EG, Zimmer 112Peter-Henlein-Straße 1, Rothja
0004 Grundschule Gartenstraße, AulaAutostraße 2, Rothja
0005  Gymnasium, EG links, Zimmer 126Brentwoodstraße 4, Rothja
0006  Gymnasium, EG links, Zimmer 127Brentwoodstraße 4, Rothja
0007  Grundschule Kupferplatte, EG, Zimmer 5.1Röntgenstraße 4, Rothja
0008  Grundschule Kupferplatte, EG, Zimmer 5.2Röntgenstraße 4, Rothja
0009  Bürgertreff im Zeughausstüberl, EGZeughausgasse 12, Rothja
0010 Städtischer Bauhof, OG links, AufenthaltsraumFuggerstraße 8, Rothnein
0011Evangelischer Kindergarten RegenbogenHans-Böckler-Straße 2, Rothja
0012AWO-Kindergarten Lummerland KiliansdorfAdlerstr. 1, Roth Kiliansdorfja
0013Evangelisches Gemeindehaus RothaurachParsifalstraße 2, Roth Rothaurachja
0014Mehrzweckhalle Pfaffenhofen FoyerTillystraße 50, Roth Pfaffenhofenja
0015Feuerwehrhaus Pruppach, Schulungsraum, OGHirschleite 2, Roth Pruppachnein
0016Schlosserei Modi ObersteinbachIm Elm 15, Roth Obersteinbachnein
0017Feuerwehrhaus Bernlohe, Schulungsraum, EGRosenstraße 5, Roth Bernloheja
0018Feuerwehrhaus Harrlach, Schulungsraum, EGHerzogschlag 12, Roth Harrlachja
0019Feuerwehrhaus Heubühl, Schulungsraum, OGFischhofer Weg 9, Roth Heubühlnein
0020Grundschule Eckersmühlen, Neubau, Zimmer G1Schulstraße 1, Roth Eckersmühlenja
0021 Grundschule Eckersmühlen, Neubau, MehrzweckraumSchulstraße 1, Roth Eckersmühlenja
0022Gemeinschaftshaus Wallesau, EG, Saal - Neue MitteEckersmühlener Straße 1 a, Roth Wallesauja
0023Feuerwehrhaus Unterheckenhofen, Schulungsraum, OGVenetianerstraße 13a, Roth Unterheckenhofennein

Briefwahl

Aufgrund der verkürzten Fristen können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen samt Stimmzettel frühestens Anfang Februar 2025 ausgegeben und verschickt werden.


Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der 23 Wahllokale im Stadtgebiet Roth abgeben möchte, kann ab 13.01.2025 die Briefwahlunterlagen beantragen.

Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen im Folgenden genauer beschrieben werden.

Beantragung mittels QR-Code > Tipp des Wahlamtes > sehr unkompliziert
Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen unverzüglich auf dem Postweg bequem nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen - bestätigen - fertig.

Beantragung über das Bürgerserviceportal
Über das Bürgerservice-Portal können unter der Rubrik „Briefwahlantrag“ die Übersendung der Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen umgehend zugesandt.

Beantragung per E-Mail / Fax
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich. Bitte geben Sie gegebenenfalls eine abweichende Zustelladresse an.

Beantragung über die Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Roth, eingeworfen werden.

Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 3. Februar 2025 (je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel) bis einschließlich Freitag, 21. Februar 2025 (15:00 Uhr) im Bürgerbüro der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Foyer, Zimmer 01 möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben. 

Bei persönlicher Vorsprache empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro der Stadt Roth (zur Online-Terminvereinbarung). Nötigenfalls kann es ohne vorherige Terminvereinbarung unter Umständen auch zu längeren Wartezeiten kommen. Dabei könnte es unter ungünstigen Bedingungen auch vorkommen, dass Ihr persönlicher Briefwahlantrag an diesem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann, beispielsweise, wenn das Tageskontingent an Terminen bzw. Wartemarken bereits überschritten ist.

Bitte beachten Sie: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl sowie zur korrekten Kuvertierung bei.

Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschland portofrei) oder in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Alle bis Sonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr, bei der Stadt Roth eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.

Barrierefreie Wahl

Es ist sehr wichtig zu wissen, wie man wählt. Aus diesem Grund hat die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine Broschüre zur Bundestagswahl  bereitgestellt. In diesem Heft finden Interessierte in „Leichter Sprache“ Informationen über die Wahl allgemein, wer wählen darf und wie die Wahl abläuft. 

Download: Wahl-Hilfe-Heft zur Wahl in Leichter Sprache (PDF-Datei)

Weitere Informationen zu barrierefreien Wahlen gibt es im Internet unter www.behindertenbeauftragter.bayern.de

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist jeweils vermerkt, ob der für Sie vorgesehene Wahlraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht. Leider steht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer ein barrierefrei erreichbarer Wahlraum zur Verfügung. Unter Beantragung eines Wahlscheines haben Sie allerdings die Möglichkeit Ihre Stimme in jedem barrierefreien Wahlraum der Stadt Roth oder alternativ per Briefwahl abzugeben. Für Rückfragen zu barrierefreien Wahlräumen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Roth.

Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen: Auskünfte können Sie beim Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. unter Telefonnummer: 089/55988-135 oder wahlschablone(@)bbsb.org erhalten.

Informationen für Wahlhelfer*innen

Wahlanweisungen für Wahlhelfer

- Geschützter Downloadbereich für alle Wahlhelfer der Stadt Roth (Verfügbar ca. ab KW 8)

- Wahlanweisung für Urnenstimmbezirke (Verlinkung sobald verfügbar)

- Wahlanweisung für Briefwahlbezirke (Verlinkung sobald verfügbar)

 

Aufwandsentschädigungen

- Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung – WHEntschS) (PDF-Datei)

Vordruck: Antrag auf zusätzliche Aufwandsentschädigung (PDF-Datei)

 

Datenschutz

- Datenschutzhinweise für Wahlhelfer (PDF-Datei)

 

Meldung als Wahlhelfer

- Online-Formular zur Erfassung als freiwilliger Wahlhelfer

Kontakt zum Wahlamt

Bei Fragen zur Bundestagswahl stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes im Rathaus, Kirchplatz 4, 91154 Roth ab 13.01.2025 unter Telefonnummer: 09171 848-318 oder per E-Mail an buergerbuero(@)stadt-roth.de gerne zur Verfügung.

Das Wahlamt befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Foyer, EG.

Die Stadt Roth bedankt sich schon jetzt bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die bereits zugesagte Unterstützung!