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Am Sonntag den 8. Oktober 2023 findet die Landtags- und Bezirkswahl in Bayern statt.
Der Bayerische Landtag ist das Landesparlament des Freistaates Bayern und neben der Landesregierung und dem Landesverfassungsgericht eines der drei bayerischen Verfassungsorgane. Der Bayerische Landtag wird in der Regel auf fünf Jahre gewählt.
Der Bezirkstag (Mittelfranken) ist die vom Volk direkt gewählte Vertretung der mittelfränkischen Bürgerinnen und Bürger und zugleich oberstes Organ des Bezirks. Gewählt wird dieses Kommunalgremium alle fünf Jahre zeitgleich mit der Landtagswahl.
Für die Landtags- und Bezirkswahl haben Sie jeweils eine Erst- sowie eine Zweitstimme, es gibt somit insgesamt vier Stimmzettel.
Die Wahllokale zur Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet der Stadt Roth ist in 23 Urnenwahlbezirke und 14 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die rund 300 Wahlhelfer.
Stimmzettel-Muster
- Stimmzettel-Muster Erststimme Landtagswahl (PDF-Datei)
- Stimmzettel-Muster Zweitstimme Landtagswahl (PDF-Datei)
Hinweis: Die abgeschnittenen Ecken der Stimmzettel zur Landtagswahl ermöglichen es, dass blinde und sehbehinderte Menschen, unter Verwendung von speziellen Wahlschablonen, ihr Recht auf die Stimmabgabe wahrnehmen können.
- Stimmzettel-Muster Erststimme Bezirkstagswahl (PDF-Datei)
- Stimmzettel-Muster Zweitstimme Bezirkstagswahl (PDF-Datei)
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Bayern (Landtagswahl) bzw. in Mittelfranken (Bezirkswahl) innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahl im Wahllokal
Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis und/oder Reisepass) mitzubringen. Zur Not kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls Ihre Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist.
In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Ende August versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 17.09.2023 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt der Stadt Roth.
Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 18.09.2023 bis 22.09.2023 zu üblichen Dienstzeiten des Rathauses erfolgen.
Übersicht Abstimmungsräume
Stimmbezirk | Bezeichnung | Standort | Barrierefreiheit |
0001 | Seckendorff-Schloß / VHS, EG Zimmer 11 | Hilpoltsteiner Straße 2a, Roth | ja |
0002 | Anton-Seitz-Mittelschule, EG, Zimmer 111 | Peter-Henlein-Straße 1, Roth | ja |
0003 | Anton-Seitz-Mittelschule, EG, Zimmer 112 | Peter-Henlein-Straße 1, Roth | ja |
0004 | Grundschule Gartenstraße, Aula | Autostraße 2, Roth | ja |
0005 | Gymnasium, EG links, Zimmer 126 | Brentwoodstraße 4, Roth | ja |
0006 | Gymnasium, EG links, Zimmer 127 | Brentwoodstraße 4, Roth | ja |
0007 | Grundschule Kupferplatte, EG, Zimmer 5.1 | Röntgenstraße 4, Roth | ja |
0008 | Grundschule Kupferplatte, EG, Zimmer 5.2 | Röntgenstraße 4, Roth | ja |
0009 | Bürgertreff im Zeughausstüberl, EG | Zeughausgasse 12, Roth | ja |
0010 | Städtischer Bauhof, OG links, Aufenthaltsraum | Fuggerstraße 8, Roth | nein |
0011 | Evangelischer Kindergarten Regenbogen | Hans-Böckler-Straße 2, Roth | ja |
0012 | AWO-Kindergarten Lummerland Kiliansdorf | Adlerstr. 1, Roth Kiliansdorf | ja |
0013 | Evangelisches Gemeindehaus Rothaurach | Parsifalstraße 2, Roth Rothaurach | ja |
0014 | Mehrzweckhalle Pfaffenhofen Foyer | Tillystraße 50, Roth Pfaffenhofen | ja |
0015 | Feuerwehrhaus Pruppach, Schulungsraum, OG | Hirschleite 2, Roth Pruppach | nein |
0016 | Schlosserei Modi Obersteinbach | Im Elm 15, Roth Obersteinbach | nein |
0017 | Feuerwehrhaus Bernlohe, Schulungsraum, EG | Rosenstraße 5, Roth Bernlohe | ja |
0018 | Feuerwehrhaus Harrlach, Schulungsraum, EG | Herzogschlag 12, Roth Harrlach | ja |
0019 | Feuerwehrhaus Heubühl, Schulungsraum, OG | Fischhofer Weg 9, Roth Heubühl | nein |
0020 | Grundschule Eckersmühlen, Neubau, Zimmer G1 | Schulstraße 1, Roth Eckersmühlen | ja |
0021 | Grundschule Eckersmühlen, Neubau, Mehrzweckraum | Schulstraße 1, Roth Eckersmühlen | ja |
0022 | Gemeinschaftshaus Wallesau, EG, Versammlungsraum | Eckersmühlener Straße 1 a, Roth Wallesau | ja |
0023 | Feuerwehrhaus Unterheckenhofen, Schulungsraum, OG | Venetianerstraße 13a, Roth Unterheckenhofen | nein |
Briefwahl
Am 8. Oktober 2023 findet die Landtags- und Bezirkswahl 2023 in Bayern statt. Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der 23 Wahllokale im Stadtgebiet Roth abgeben möchte, kann ab sofort die Briefwahlunterlagen beantragen.
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen im Folgenden genauer beschrieben werden.
Beantragung mittels QR-Code > Tipp des Wahlamtes > sehr unkompliziert
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen unverzüglich auf dem Postweg bequem nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen - bestätigen - fertig.
Beantragung über das Bürgerserviceportal
Über das Bürgerservice-Portal können unter der Rubrik „Briefwahlantrag“ die Übersendung der Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen umgehend zugesandt.
Beantragung per E-Mail / Fax
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich. Bitte geben Sie gegebenenfalls eine abweichende Zustelladresse an.
Beantragung über die Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Roth, eigeworfen werden.
Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist bis einschließlich Freitag, 6. Oktober 2023 (15:00 Uhr) im Bürgerbüro der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Foyer, Zimmer 01 möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.
Bei persönlicher Vorsprache empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro der Stadt Roth (zur Online-Terminvereinbarung). Nötigenfalls kann es unter Umständen auch zu längeren Wartezeiten kommen. Dabei könnte es unter ungünstigen Bedingungen auch vorkommen, dass Ihr persönlicher Briefwahlantrag an diesem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann, beispielsweise, wenn das Tageskontingent an Terminen bzw. Wartemarken bereits überschritten ist.
Bitte beachten Sie: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl sowie zur korrekten Kuvertierung bei.
Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschland portofrei) oder in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Alle bis Sonntag, 08.10.2023, 18:00 Uhr, bei der Stadt Roth eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.
Barrierefreie Wahl
Es ist sehr wichtig zu wissen, wie man wählt. Aus diesem Grund hat die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine Broschüre zur Landtags- und Bezirkswahl 2023 erstellt. In diesem Heft finden Interessierte in „Leichter Sprache“ Informationen über die Wahl allgemein, wer wählen darf und wie die Wahl abläuft.
Download: Wahl-Hilfe-Heft zur Wahl in Leichter Sprache (PDF-Datei)
Weitere Informationen zu barrierefreien Wahlen gibt es im Internet unter www.behindertenbeauftragter.bayern.de
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist jeweils vermerkt, ob der für Sie vorgesehene Abstimmungsraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht. Leider steht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer ein barrierefrei erreichbarer Abstimmungsraum zur Verfügung. Unter Beantragung eines Wahlscheines haben Sie allerdings die Möglichkeit Ihre Stimme in jedem barrierefreien Abstimmungsraum der Stadt Roth oder alternativ per Briefwahl abzugeben. Für Rückfragen zu barrierefreien Abstimmungsräumen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Roth.
Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen: Auskünfte können Sie beim Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. unter Telefonnummer: 089/55988-135 oder wahlschablone(@)bbsb.org erhalten.
Weitere Infos zur Wahl
Links mit weiteren nützlichen Informationen zu anstehenden Wahlen:
www.deinewahl.bayern.de
www.statistik.bayern.de/wahlen
www.blz.bayern.de/thema-im-fokus/wahlen/
www.landratsamt-roth.de/landkreis/politik-wahlen
Informationen für Wahlhelfer*innen
Wahlanweisungen für Wahlhelfer
- Wahlanweisung für Urnenstimmbezirke (PDF-Datei)
- Wahlanweisung für Briefwahlbezirke (PDF-Datei)
- Geschützter Downloadbereich für Wahlvorstände und Schriftführer*innen (NextCloud)
Aufwandsentschädigungen
Vordruck: Antrag auf zusätzliche Aufwandsentschädigung (PDF-Datei)
Datenschutz
Kontakt zum Wahlamt
Bei Fragen zur Landtags- und Bezirkswahl stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes im Rathaus, Kirchplatz 4, 91154 Roth ab 04.09.2023 unter Telefonnummer: 09171 848-318 oder per E-Mail an buergerbuero(@)stadt-roth.de gerne zur Verfügung.
Das Wahlamt befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Foyer, EG.
Die Stadt Roth bedankt sich schon jetzt bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die bereits zugesagte Unterstützung!