Hauptbereich

Am Sonntag den 30. April 2023 findet die Wahl des Landrats statt.
Der Landrat ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines Landkreises und damit oberster Kommunalbeamter. Er vertritt den Landkreis nach außen und wird unmittelbar von den Kreisbürgern, in der Regel auf sechs Jahre, gewählt.
Die Wahllokale zur Wahl des Landrates am 30. April 2023 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet der Stadt Roth ist in 18 Urnenwahlbezirke und 10 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die rund 230 Wahlhelfer.
Eine gegebenenfalls stattfindende Stichwahl würde am Sonntag den 14. Mai 2023 durchgeführt werden. Eine Stichwahl wird nur durchgeführt, wenn bei einem vorhergehenden Wahlgang die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde.
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung der Gemeinden über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten (PDF-Datei)
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge (PDF-Datei)
- Wahlbekanntmachung (PDF-Datei)
- Stimmzettelmuster Landratswahl 2023 (PDF-Datei)
- Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Landratswahl am 30.04.2023 (PDF-Datei)
- Wahlbekanntmachung Stichwahl (PDF-Datei)
- Stimmzettelmuster Landratsstichwahl 2023 (PDF-Datei)
- Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Landratsstichwahl am 14.05.2023 (PDF-Datei)
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger (Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Monaten in Roth eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahl im Wahllokal
Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis und/oder Reisepass) mitzubringen. Zur Not kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls Ihre Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist.
In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Ende März versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 09.04.2023 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigungen erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt der Stadt Roth.
Briefwahl
Wer am Wahltag nicht in eines der 18 Wahllokale der Stadt Roth und ihren Ortsteilen gehen möchte, kann ab 27. März 2023 die Briefwahlunterlagen beantragen.
Bis zum 28. April 2023 können die Briefwahlunterlagen zur Landratswahl am Sonntag, den 30. April 2023 beantragt werden. Dazu gibt es mehrere Wege:
Der einfachste Weg führt über einen auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code, über den man ganz bequem die Erteilung von Briefwahlunterlagen online beantragen kann.
Der Antrag kann auch direkt über das Bürgerservice-Portal online gestellt werden.
Auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich hierzu ein Formular. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann dann in den Briefkasten der Stadt Roth am Rathaus, Kirchplatz 4, eingeworfen werden.
Die Unterlagen werden in allen drei Fällen direkt mit der Post zugestellt.
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühstens von Mittwoch, 29. März 2023 (je nach Bereitstellung der Stimmzettel seitens des Landratsamtes) bis einschließlich Freitag, 28. April 2023 - 15 Uhr im Bürgerbüro das Stadt Roth möglich. Bitte bringen Sie hierfür Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Bevollmächtigten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.
Bei persönlicher Vorsprache empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro der Stadt Roth (zur Online-Terminvereinbarung) da andernfalls mit einer längeren Wartezeit zu rechnen ist. Es könnte auch sein, dass Ihr persönlicher Briefwahlantrag an diesem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann, z. B. wenn das Tageskontingent an Terminen/Wartemarken bereits überschritten ist.
Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die persönliche Rückgabe der Wahlbriefe kann aussschließlich über den Briefkasten der Stadt Roth am Rathaus, Kirchplatz 4, 91154 Roth bis spätestens 30. April 2023 - 18.00 Uhr erfolgen. Der Hausbriefkasten der Stadt Roth wird um 18 Uhr letzmalig zur Wahl geleert und alle bis dahin eingeworfenen Wahlbriefe entsprechend berücksichtigt.
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen kann sogleich auch ein Briefwahlantrag für eine eventuelle Stichwahl am 14. Mai 2023 mit vermerkt werden.
Sollte eine Stichwahl stattfinden und Sie haben noch keine Briefwahlunterlagen beantragt, kann eine Beantragung ebenfalls über die oben aufgeführten Wege erfolgen. Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen zur Stichwahl ist in diesem Fall bis einschließlich Freitag, 12. Mai 2023 - 15 Uhr im Bürgerbüro der Stadt Roth möglich.
Die persönliche Rückgabe der Wahlbriefe zur Stichwahl müsste bis zum 14. Mai 2023 - 18 Uhr ebenfalls über den Briefkasten der Stadt Roth am Rathaus, Kirchplatz 4, 91154 Roth erfolgen.
Barrierefreie Wahl
Es ist sehr wichtig zu wissen, wie man wählt. Aus diesem Grund hat die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine Broschüre zu den Kommunalwahlen 2020 erstellt, diese behandelt unter anderem auch den Ablauf einer Landratswahl. In diesem Heft finden Interessierte in „Leichter Sprache“ Informationen über die Wahl allgemein, wer wählen darf und wie die Wahl abläuft.
Download: Wahl-Hilfe-Heft zur Wahl in Leichter Sprache (PDF-Datei)
Weitere Informationen zu barrierefreien Wahlen gibt es im Internet unter www.behindertenbeauftragter.bayern.de
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist jeweils vermerkt, ob der für Sie vorgesehene Abstimmungsraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht. Leider steht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer ein barrierefrei erreichbarer Abstimmungsraum zur Verfügung. Unter Beantragung eines Wahlscheines haben Sie allerdings die Möglichkeit Ihre Stimme in jedem barrierefreien Abstimmungsraum der Stadt Roth oder alternativ per Briefwahl abzugeben. Für Rückfragen zu barrierefreien Abstimmungsräumen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Roth.
Weitere Infos zur Wahl
Links mit weiteren nützlichen Informationen zur Landratswahl:
www.deinewahl.bayern.de
www.statistik.bayern.de/wahlen
www.blz.bayern.de/thema-im-fokus/wahlen/
www.landratsamt-roth.de/landkreis/politik-wahlen
Kontakt zum Wahlamt
Bei Fragen zur Landratswahl stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes im Rathaus, Kirchplatz 4, 91154 Roth ab 27.03.2023 unter Telefonnummer: 09171 848-318 oder per E-Mail an buergerbuero(@)stadt-roth.de gerne zur Verfügung.
Das Wahlamt befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Foyer, EG.
Die Stadt Roth bedankt sich schon jetzt bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die bereits zugesagte Unterstützung!