Wer am Wahltag nicht in eines der 18 Wahllokale der Stadt Roth und ihren Ortsteilen gehen möchte, kann ab 27. März 2023 die Briefwahlunterlagen beantragen.
Bis zum 28. April 2023 können die Briefwahlunterlagen zur Landratswahl am Sonntag, den 30. April 2023 beantragt werden. Dazu gibt es mehrere Wege:
Der einfachste Weg führt über einen auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code, über den man ganz bequem die Erteilung von Briefwahlunterlagen online beantragen kann.
Der Antrag kann auch direkt über das Bürgerservice-Portal online gestellt werden.
Auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich hierzu ein Formular. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann dann in den Briefkasten der Stadt Roth am Rathaus, Kirchplatz 4, eingeworfen werden.
Die Unterlagen werden in allen drei Fällen direkt mit der Post zugestellt.
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühstens von Montag, 27. März 2023 bis einschließlich Freitag, 28. April 2023 - 15 Uhr im Bürgerbüro das Stadt Roth möglich. Bitte bringen Sie hierfür Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Bevollmächtigten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.
Bei persönlicher Vorsprache empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro der Stadt Roth (zur Online-Terminvereinbarung) da andernfalls mit einer längeren Wartezeit zu rechnen ist. Es könnte auch sein, dass Ihr persönlicher Briefwahlantrag an diesem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann, z. B. wenn das Tageskontingent an Terminen/Wartemarken bereits überschritten ist.
Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die persönliche Rückgabe der Wahlbriefe kann aussschließlich über den Briefkasten der Stadt Roth am Rathaus, Kirchplatz 4, 91154 Roth bis spätestens 30. April 2023 - 18.00 Uhr erfolgen. Der Hausbriefkasten der Stadt Roth wird um 18 Uhr letzmalig zur Wahl geleert und alle bis dahin eingeworfenen Wahlbriefe entsprechend berücksichtigt.
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen kann sogleich auch ein Briefwahlantrag für eine eventuelle Stichwahl am 14. Mai 2023 mit vermerkt werden.
Sollte eine Stichwahl stattfinden und Sie haben noch keine Briefwahlunterlagen beantragt, kann eine Beantragung ebenfalls über die oben aufgeführten Wege erfolgen. Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen zur Stichwahl ist in diesem Fall bis einschließlich Freitag, 12. Mai 2023 - 15 Uhr im Bürgerbüro der Stadt Roth möglich.
Die persönliche Rückgabe der Wahlbriefe zur Stichwahl müsste bis zum 14. Mai 2023 - 18 Uhr ebenfalls über den Briefkasten der Stadt Roth am Rathaus, Kirchplatz 4, 91154 Roth erfolgen.