Stadt Roth (Druckversion)

Allgemeine Informationen zum Stadtrat der Stadt Roth

Der Stadtrat ist das von den Bürgerinnen und Bürgern alle sechs Jahre gewählte oberste Organ der Stadt und besteht aus insgesamt 30 Mitgliedern. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, wie z. B. über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt im laufenden Jahr (Haushalt), über die Aufstellung von Bebauungsplänen oder er verabschiedet den Stellenplan der städtischen Bediensteten.

Vorsitzender des Stadtrates ist der Erste Bürgermeister. Die Ratsmitglieder üben ein freies Mandat aus. Für Ihr Engagement im Stadtrat erhalten sie lediglich eine Aufwandsentschädigung.

Die letzte Wahl zum Stadtrat fand am Sonntag, 15.03.2020, statt. Der Wahlausschuss der Stadt Roth hat in seiner Sitzung am 25.03.2020 das amtliche Endergebnis der Stadtratswahl festgestellt.

Hier finden Sie das amtliche Endergebnis der Wahl des Stadtrats. (PDF-Datei)

In der konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrates am 05. Mai 2020 wurden die neuen Stadtratsmitglieder vereidigt und der Zweite und Dritte Bürgermeister aus der Mitte des Stadtrates gewählt. Desweiteren ging es auch um die Neubesetzung der einzelnen vorberatenden und beschließenden Ausschüsse.

http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/politik/stadtrat/stadtrat