Stadt Roth (Druckversion)
Autor: Vanessa Sturm

Festsetzung der Grundsteuer

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B werden für das Kalenderjahr 2023 auf 340 v. H. festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 tritt damit bei der Grundsteuer keine Änderung ein. Weitere Informationen zur Festsetzung der Grundsteuer entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung (PDF-Datei).

Artikel vom 16.01.2023
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