Stadt Roth (Druckversion)
Autor: Karin Büttner

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Ordnungsamtes

Aufgrund von eingeschränkten Personalkapazitäten wird das Ordnungsamt ab sofort bis Mitte Mai mittwochs nicht besetzt sein.

Das Ordnungsamt nimmt eine Reihe ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr, wie beispielsweise Gewerbean-, um- oder –abmeldungen, verkehrsrechtliche Angelegenheiten, die Aufbewahrung von Fundsachen, uvm. Aufgrund eines Personalengpasses wird das Ordnungsamt ab sofort bis Mitte Mai mittwochs nicht geöffnet sein. Die übrigen Bereiche aus dem Fachbereich 3 wie Bürgerbüro oder Standesamt sind nicht betroffen. Montags und freitags ist das Ordnungsamt weiterhin von 7 Uhr bis 12 Uhr, dienstags und donnerstags von 7 Uhr bis 12 Uhr und 13:30 Uhr bis 17 Uhr erreichbar.

Artikel vom 01.03.2024
http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/aktuelles