Stadt Roth (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer

Schmuck bei Urnengräbern bitte entfernen

Die neue Friedhofssatzung sieht an Urnennischenstelen/-wänden und –röhren (Baumgräber) künftig keinen dauerhaften Grabschmuck wie Engelchen oder Gestecke mehr vor. Die Friedhofsverwaltung bittet darum, dass aktuell noch vorhandene Figuren, Pflanzenschalen und andere Gegenstände an den genannten Urnengrabarten auf allen städtischen Friedhöfen weggeräumt werden.

Urnennischenstelen/-wände und -röhren (Baumgräber) sollen oft bewusst schlicht bis anonym gehalten werden, manche Angehörige haben ihren lieben Verstorbenen bislang trotzdem oft einen kleinen Engel, ein Licht oder anderen Schmuck auf das Baumgrab oder vor die Urnennischenstelen/-wand gestellt. Allerdings müssen auch diese Gräber immer wieder von der Stadtgärtnerei gepflegt werden. So wird zum Beispiel bei den Baumgräbern regelmäßig gemäht und der Bereich gereinigt, damit die Bestattungsorte weiterhin gut zugänglich bleiben und nicht überwuchern oder Unkraut überhand nimmt. In der Vergangenheit mussten die Figürchen, Lichter, Gestecke und anderer Schmuck immer vor der Pflegemaßnahme aufwändig weggeräumt und im Anschluss wieder an den richtigen Ort gestellt werden. Dies ist ein nicht unerheblicher Aufwand, deshalb sieht die neue Friedhofssatzung, die zum 1. Februar 2022 beschlossen wurde, diesen Grabschmuck künftig nicht mehr vor. Auch gab es immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung über verwelkten Blumenschmuck. Eine Ausnahme besteht bis zwei Wochen nach einer Beerdigung.

Seit einer Weile weisen zudem Schilder auf allen städtischen Friedhöfen im Bereich der Urnennischenstelen, der Urnennischenwände und der Urnennischenröhren (Baumgräber) auf die genannte neue Regelung hin. Auch werden die Grabbesitzer mit einem Anschreiben in den nächsten Tagen noch einmal eigens und frühzeitig darauf hingewiesen und gebeten, die Gegenstände zu entfernen. Aller Schmuck der bis spätestens zum 30. April nicht abgeholt wurde, wird von der Stadtverwaltung eingesammelt und kann auch nachträglich noch für einen bestimmten Zeitraum auf Nachfrage ausgehändigt werden – Gestecke und Blumenschmuck werden allerdings kompostiert.

Wie durch mehrere Beschwerden von Bürgern bekannt wurde, ist es leider vor einigen Tagen vorgekommen, dass auf dem Nordfriedhof bereits einige Gegenstände von Unbekannten von Gräbern entfernt wurden und neben der Grünabfall-Entsorgungs-Stelle deponiert wurden – einige Figuren und andere Gegenstände gingen dabei leider auch zu Bruch. Dies wurde nicht von der Friedhofsverwaltung veranlasst, es konnte auch nicht ermittelt werden, wer die Gegenstände dort abgelagert hat. „Uns ist es wichtig, dass alle Angehörigen die Chance haben, den Grabschmuck ihrer Angehörigen selbst mit nach Hause zu nehmen“, erklärt Ordnungsamtsleiter Rainer Hofer. Er bittet zudem darum, die Gegenstände wie Schalen oder Figuren nicht neben dem Grüngut-Container abzulagern, sondern mit nach Hause zu nehmen. Gestecke und alte Pflanzen können natürlich weiterhin dort entsorgt werden.

Zudem bleibt es an den Urnenstelen/-wänden weiterhin erlaubt, eine Vase an der Abdeckplatte anzubringen, so dass ein kleiner Akzent nach wie vor möglich ist.

Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung jederzeit gerne zur Verfügung unter 09171 / 848-354 oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-roth.de.

Artikel vom 25.03.2022
http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/aktuelles