Stadt Roth (Druckversion)
Autor: Marius Müller

Hundesteuer fällig

Am 15. April 2024 wird die Hundesteuer für das Jahr 2024 fällig.

Alle Steuerpflichtigen, welche der Stadtkasse Roth kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, den am 15.04.2024 fälligen Betrag rechtzeitig an die Stadtkasse Roth zu entrichten. Bei Zahlungsverzug muss ein Säumniszuschlag (§ 240 Abgabenordnung) berechnet werden. Es sollte möglichst bargeldlos bezahlt und bei allen Überweisungen unbedingt als Kassenzeichen die Finanzadresse (FAD) angegeben werden.

Die Stadtkasse Roth empfiehlt die Teilnahme am praktischen Lastschriftverfahren. Vordrucke für das Bankeinzugsverfahren sind im Rathaus erhältlich, werden auf Wunsch (Tel.-Nr. 09171 848-224) übersandt oder können hier (PDF-Datei) heruntergeladen werden. Bitte lassen Sie uns den Vordruck im Original zukommen.

Stadtkasse Roth

Artikel vom 25.03.2024
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