Stadt Roth (Druckversion)
Autor: Melanie Hanker

10.000 Euro jährlich zur Kulturförderung

Mit nur einer Gegenstimme stimmte der Stadtrat in seiner Februarsitzung dem Antrag der Partei „Die PARTEI“ zur Schaffung eines Kulturfonds zu. Diese beantragte rückwirkend zum 1. Januar 2021 die Schaffung eines Fonds in Höhe von 10.000 Euro jährlich.

Dazu wurden gemeinsam mit der Stadtverwaltung ausführliche Förderrichtlinien und ein Förderantrag erarbeitet. Demnach werden ausschließlich kulturelle Projekte gefördert, die in Roth zur Aufführung kommen. Ausgenommen sind Veranstaltungen rein geselligen bzw. kommerziellen Charakters. Der maximale Förderbetrag liegt bei 500 Euro pro Projekt, wobei maximal vier Projekte pro Antragsteller in einem Jahr bezuschusst werden. Gefördert werden maximal 25 Prozent der tatsächlich anfallenden, projektbezogenen Ausgaben.

Für das Jahr 2021 genehmigte der Stadtrat eine einmalige Erhöhung des Gesamtförderbetrages auf 15.000 Euro, da die Kunst- und Kulturbranche durch die Corona-Pandemie besonders betroffen ist und die Umsetzung von Projekten im Jahr 2021 nur mit erhöhten Ausgaben bei rückläufigen Einnahmen möglich sein wird und daher ein höherer Bedarf an Förderungen erwartet wird.

Die konkreten Förderrichtlinien und das Antragsformular sind unter www.stadt-roth.de/kulturfonds zu finden. Die Anträge können ganzjährig – mindestens jedoch sechs Wochen vor der Projektrealisierung – gestellt werden.

Artikel vom 04.03.2021
http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/aktuelles