Stadt Roth (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer

Schnee und Eis: Bitte räumen Sie!

Der Winter ist da und damit alle ihn unfallfrei überstehen, weist die Stadt auf die Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer*innen bei Schnee und Glatteis hin.

Grundstückseigentümer*innen sind für das Räumen und Streuen der ans Grundstück angrenzenden Gehwege verantwortlich. Grenzt das Grundstück direkt an die Fahrbahn oder ist kein Gehweg vorhanden, so muss eine Gehbahn in einer Breite von rund einem Meter geräumt oder gestreut werden.

Die Winterdienstmaßnahmen sollten werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr erfolgen. In den Abendstunden endet die Räum- und Streupflicht um 20 Uhr. Sie ist so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.

Für die Umwelt: Bitte kein Salz!

Aus Gründen des Umweltschutzes darf auf öffentlichen Gehwegen kein Streusalz verwendet werden. Der Einsatz von Streumitteln mit nachhaltig abstumpfender Wirkung, etwa Sand, Split und Granulat ist umweltfreundlicher und daher erlaubt.

Parken, ohne Räumfahrzeuge zu behindern

Es wird gebeten, Fahrzeuge so zu parken, dass der Winterdienst seine Arbeit ungehindert tun kann.

Sie haben Fragen?

Für Fragen oder weitere Informationen rund um das Thema Winterdienst stehen die Mitarbeiter der Bauverwaltung unter Telefon Telefonnummer: 09171 848-412 sowie des Bauhofes unter Telefon Telefonnummer: 09171 848-900 zur Verfügung. Schriftliche Anfragen per E-Mail bitte an: bauamt(@)stadt-roth.de.

Artikel vom 28.11.2023
http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/aktuelles