Stadt Roth (Druckversion)
Autor: Vanessa Sturm

Festsetzung der Grundsteuer 2024

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B werden für das Kalenderjahr 2024 auf 340 v. H. festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2023 tritt damit keine Änderung ein. Weitere Informationen zur Festsetzung der Grundsteuer entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung (PDF-Datei).

Artikel vom 16.01.2024
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