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Lärmaktionsplanung "Umgebungslärm Bayern"
Öffentlichkeitsbeteiligung zur bayernweiten Lärmaktionsplanung
ROTH – Die Regierung von Oberfranken informierte das Stadtbauamt Roth über die bevorstehende Lärmaktionsplanung „Umgebungslärm Bayern“ und bittet um aktive Unterstützung aus der Bevölkerung.
Wie das Stadtbauamt mitteilt, startet die Regierung von Oberfranken im August 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürger*innen als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich bis zum 30. September 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Die Rückmeldungen fließen in die weitere Lärmkartierung ein.
Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de besteht die Möglichkeit einen Online-Fragebogen auszufüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.
Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten.
In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals beteiligt. Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Informationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein.
Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de
Kontakt für Rückfragen:
Stadt Roth, Kirchplatz 4, 91154 Roth
Bettina Lang
SG 40 Bauverwaltung
Telefonnummer: 09171/848-412
Faxnummer: 09171/848-469
bettina.lang(@)stadt-roth.de
www.stadt-roth.de