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Grundabgaben und Gewerbesteuer fällig
Am 15. August 2022 werden die Grundabgaben, d. h. die Grundsteuern A und B, sowie die Kanalbenutzungsgebühren (Vorauszahlung) und die Gewerbesteuervorauszahlungen für das 3. Quartal 2022 zur Zahlung fällig.
Alle Steuerpflichtigen, welche der Stadtkasse Roth kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die am 15.08.2022 fälligen Beträge rechtzeitig an die Stadtkasse Roth zu entrichten. Bei Zahlungsverzug muss ein Säumniszuschlag (§ 240 Abgabenordnung) berechnet werden.
Es sollte möglichst bargeldlos bezahlt und bei allen Überweisungen unbedingt als Kassenzeichen die Finanzadresse (FAD) angegeben werden. Dies erleichtert die richtige Verbuchung. Bei Bargeldeinzahlungen in der Stadtkasse (Rathaus Zimmer 103) sollte der entsprechende Bescheid mitgebracht werden.
Die Stadtkasse Roth empfiehlt die Teilnahme am praktischen Lastschriftverfahren. Dabei wird der fällige Betrag dem Konto des Zahlungspflichtigen jeweils zum Fälligkeitstag belastet und der Stadtkasse gutgeschrieben. Vordrucke für das Bankeinzugsverfahren sind im Rathaus erhältlich, werden auf Wunsch (Tel.-Nr. 09171 848-224) übersandt oder können hier (PDF-Datei) heruntergeladen werden. Bitte lassen Sie uns den Vordruck im Original zukommen.
Stadtkasse Roth